Paypal streicht in mehreren Ländern Käuferschutz beim Crowdfunding

Für Zahlungen an Crowdfunding-Projekte, Behörden und Glücksspielanbieter will Paypal künftig vom Käuferschutz ausnehmen – zumindest in den USA und einigen weiteren Ländern.

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Bezahldienst PayPal

(Bild: dpa, Lukas Schulze/Archiv)

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Der Bezahldienst Paypal schränkt in mehreren Ländern den Käuferschutz ein: Der gilt ab dem 25. Juni nicht mehr für Zahlungen an Crowdfunding-Projekte, an Behörden oder an Glücksspielanbieter. Die Änderung der Nutzungsbedingungen gilt aber nur in den USA, Kanada, Brasilien, Japan sowie einigen kleineren Ländern. In Deutschland stehe aktuell keine Änderung der Nutzungsbedingungen und AGB an, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.

Insbesondere das Crowdfunding dürfte Paypal ein Dorn im Auge gewesen sein – denn beim Scheitern der oftmals unsicheren Projekte müsste das Unternehmen dann wieder Rückzahlungen im Rahmen des Käuferschutzes abwickeln. Im März 2014 hatte Paypal auch neue Crowdfunding-Regeln vorgestellt, die unter anderem die Projektmacher zu expliziten Hinweisen auf Lieferrisiken verpflichten sollten. Zuvor gab es mehrere Fälle, bei denen Paypal Schwarmfinanz-Projekten die gesammelten Gelder kurzzeitig sperrte und etwa Nachweise verlangte, dass die geplanten Projekte tatsächlich umgesetzt werden. (axk)