Unfall-Gaffer als Straftäter?

Wer kennt sie nicht, die Autofahrer und Passanten, die sich nach einem Verkehrsunfall sensationshungrig um den Ort des Geschehens scharen. Um dem kĂĽnftig Einhalt zu gebieten, soll Gaffen nun zum Straftatbestand werden und 500 oder 1000 Euro kosten.

vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von

Gaffen an Unfallstellen soll nach Ansicht der Polizeigewerkschaft zum Straftatbestand werden.

(Bild: mid)

Autofahrer und Passanten, die sich nach einem Verkehrsunfall sensationshungrig um den Ort des Geschehens scharen werden zu einem immer größeren Problem für Unfallopfer und Einsatzkräfte. Sie filmen und fotografieren statt zu helfen und behindern nicht selten sogar die Rettungskräfte. Mittlerweile wurden Rettungskräfte bereits mit Sichtschirmen ausgestattet, um die Unfallstelle zu verbergen. Nun fordert die Polizei nun härtere Strafen für Gaffer an Unfallstellen und die Umwandlung in einen Straftatbestand. Darüber berät jetzt der Bundesrat auf Antrag der Länder Niedersachsen und Berlin.

Statt eines Bußgelds von 20 Euro bis zu 1000 Euro, würden den Schaulustigen dann 500 bis 1000 Euro drohen. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte der Saarbrücker Zeitung, es gebe kaum noch Unfälle, bei denen nicht Schaulustige und Sensationshungrige ihr Unwesen trieben. „Das ist eine mentale Verrohung, die entsetzt.” (imp)