Pkw-Maut: Piraten reichen Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning ein

Wenn für die Pkw-Maut Kfz-Kennzeichen massenhaft gescannt werden, werde in persönliche Grundrechte und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, meinen die Piraten.

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PKW-Maut: Piraten reichen Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Kennzeichen Scanning ein

(Bild: dpa)

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Noch vor Einführung der Pkw-Maut hat die Piratenpartei in der Sache beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Die Pkw-Maut "durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig", meint der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer. Seine Partei bezieht sich dabei unter anderem auf das Volkszählungsurteil von 1983.

Die Infrastrukturabgabe – wie die Maut in der Bundesregierung heißt – soll mit einer elektronischen Vignette erhoben werden. Die Fahrberechtigung wird dabei mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft; dabei werde der Datenschutz "in vollem Umfang" beachtet, beteuert das Verkehrsministerium. Sämtliche erhobenen Daten dürften ausschließlich für die Maut genutzt werden, sie dürften nicht übermittelt, beschlagnahmt oder in anderer Weise genutzt werden. Würden nicht-mautpflichtige Fahrzeuge erfasst, würden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht.

Die Piraten befürchten aber, die für die Mauterhebung nötige "Überwachungsinfrastruktur" begünstige es, mit den Daten beispielsweise Bewegungsprofile zu erstellen. "Wer damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird sein Bewegungsverhalten entsprechend anpassen", heißt es in der Klageschrift. Dadurch würden persönliche Grundrechte eingeschränkt.

In das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde eingegriffen, indem persönliche Lebenssachverhalte ohne den Willen des Betroffenen erhoben, gespeichert, verwendet und weitergegeben würden, heißt es weiter in der Klageschrift. Zudem seien Kfz-Massenscanner hoch fehleranfällig und führten in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarmen.

Ursprünglich sollte die Pkw-Maut in diesem Jahr eingeführt werden. Gesetzlich besiegelt ist sie schon. Die EU-Kommission hat aber Bedenken gegen das Maut-Modell und eröffnete im Sommer vergangenen Jahres ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt legte das Projekt daraufhin auf Eis, weist rechtliche Zweifel aber strikt zurück. Zentraler Streitpunkt mit der EU ist, ob die vorgesehene Maut-Entlastung für Inländer über die Kfz-Steuer Fahrer aus dem Ausland benachteiligt. (anw)