Bertelsmann-Stiftung: Wahlen per Internet steigern die Wahlbeteiligung

Das Verfassungsgericht hat die Hürden für den Einsatz von Wahlmaschinen und Online-Wahlen hoch gesetzt. Die Bertelsmann-Stiftung hält Wahlen per Internet aber für ein probates Mittel, die Wahlbeteiligung zu steigern und Wahlen repräsentativer zu machen.

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Von
  • Jürgen Kuri
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Wählen auch im Internet – das könnte nach Ansicht der Bertelsmann-Stiftung die Beteiligung an Wahlen in Deutschland steigern. Zudem sollte die Möglichkeit zur Briefwahl erleichtert werden, sagte der Direktor des Stiftungs-Programm "Zukunft der Demokratie", Robert Vehrkamp, laut dpa während einer Tagung im Thüringer Landtag. Beispielsweise könnten Briefwahlunterlagen an alle Wähler verschickt werden.

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Außerdem müssten die Chancen einer Stimmabgabe über das Internet genutzt werden, um die Zahl der Menschen zu erhöhen, die sich an Wahlen beteiligen. Allerdings dürften in Deutschland hohe Hürden vor einer Wahl per Internet stehen: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 die Abstimmung per Wahlcomputer zwar nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt, aber hohe Ansprüche an Zuverlässigkeit und Transparenz gestellt.

Die Regeln dieser Entscheidung, die unter anderem auch festhält, dass die Stimmabgabe auch für Wähler ohne Computerkenntnisse nachvollziehbar und überprüfbar sein müsse, gelten natürlich ebenso für Online-Wahlen. Der damalige Bundeswahlleiter hatte in seiner Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils festgehalten: "Die elektronische Wahl ist sicherlich der Weg der Zukunft. Aber die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, müssen natürlich erfüllt werden."

Der Aufwand für die Sicherheit einer Stimmabgabe im Internet wäre hoch. "Man muss auch die Frage stellen, welche Kosten bei Wahlen produziert werden." Über die Sicherheitsbedenken des Bundeswahleiters hinaus sind es zudem gerade die Anforderungen an Transparenz und Überprüfbarkeit der Stimmabgabe durch jeden Bürger, die bei Internet-Wahlen einen sehr hohen Aufwand mit sich bringen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hatte betont: "Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können."

Die Richter am Bundesverfassungsgericht wollten ihr Urteil aber keinesfalls als "technikfeindlich" aufgefasst wissen: Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, sei durchaus möglich; auch Internetwahlen habe das Gericht in dieser Entscheidung "nicht etwa einen endgültigen Riegel vorgeschoben".

Bislang aber ist auch mehr als sieben Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Sicht, dass etwa bei Bundestagswahlen eine Beteiligung vom heimischen Computer aus möglich würde. In der Schweiz dagegen wird ein E-Voting-Sytem bereits eingeführt. Estland wiederum ist das bislang einizige Land, in dem ein Online-Wahlsytem bei realen Wahlen in großem Umfang eingesetzt wird.

Für Vehrkamp von der Bertelsmann-Stiftung gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, die Teilnahme an den Wahlen zu steigern. So biete sich an, die Termine von verschiedenen Wahlen zusammenzulegen. Bei vergangenen Europawahlen habe sich gezeigt, dass die Beteiligung daran um bis zu 13 Prozent höher gelegen habe, wenn Wähler nicht nur über die Zusammensetzung des Europaparlaments, sondern parallel auch über die Besetzung von Ämtern in ihrer Kommune entscheiden konnten.

Die Wahlbeteiligung zu steigern, sei kein Selbstzweck, betonte Vehrkamp. Eine niedrige Wahlbeteiligung führe dazu, das die Ergebnisse von Wahlen sozial nicht mehr repräsentativ seien. Seit zwei Jahrzehnten werde immer deutlicher, dass sozial Schwache und weniger Gebildete immer seltener wählen gingen. (jk)