Schwarz-Rot verschärft neues Anti-Terror-Paket

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der Verfassungsschutz künftig Daten jugendlicher "Gefährder" schon ab 14 statt 16 Jahren speichern darf. Die Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Handykarten soll früher greifen.

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Bundestag

(Bild: Lukas Plewnia, CC BY-SA 2.0)

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CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, das heftig umstrittene neue Anti-Terror-Paket noch zu verschärfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann demnach künftig Daten jugendlicher "Gefährder" schon von 14 Jahren an sammeln. Bislang galt 16 Jahre als Untergrenze. Zudem wollen die Regierungsfraktionen den Verkäufern vorausbezahlter Handykarten nur 12 statt 18 Monate Zeit geben, um ihre Geschäftsprozesse auf die neue Pflicht anzupassen, die Identität von Käufern anhand von Ausweisdokumenten zu überprüfen.

Den entsprechenden Korrekturbedarf am Regierungsentwurf für ein Gesetz für den "besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" hat die Koalition in einem heise online vorliegenden Änderungsantrag festgehalten. Dieser Antrag hat am Mittwochmittag unter den federführenden Innenausschuss des Bundestags passiert hat und soll schon am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden. Die Opposition protestierte gegen dieses Eilverfahren.

Schwarz-Rot begründet die Initiative damit, dass sich nach Analyse von Sicherheitsbehörden unter gewaltbereiten Syrienausreisern auch Minderjährige befänden, die jünger als 16 seien. Gerade in jugendlichem Alter radikalisierten sich Anfällige unter Umständen rasch, sodass salafistische, als "Durchlauferhitzer" wirkende Bestrebungen beschleunigt zu gewaltorientierten Einstellungen führen könnten. Künftig könnten hier Netzwerkstrukturen besser aufgeklärt und etwa Eltern zielgerichteter unterstützt werden, der Radikalisierung entgegenzuwirken.

Im Gegenzug soll die Prüf- und eventuelle Löschvorschrift für Daten zu Personen unter 16 Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden im Gegenzug zu fünf Jahren bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen. Damit will die Koalition "dem oftmals auch lediglich episodenhaften Charakter von Devianz in jugendlichem Alter erweitert Rechnung tragen".

Die verkürzte Übergangsfrist für die Ausweispflicht beim Erwerb von Prepaid-Produkten im Mobilfunk verteidigt Schwarz-Rot mit dem derzeitigen "massenhaften Missbrauch" des bisherigen Verfahrens und den "daraus resultierenden Gefahren". Der Europäische Menschengerichtshof prüft derweil noch, ob Nutzer vorausbezahlter Handy-Dienste überhaupt dazu angehalten werden dürfen, Angaben zu ihrer Identität zu machen.

Die Bedenken von Datenschützern, dass der Regierungsentwurf vor allem mit den skizzierten gemeinsamen Dateien deutscher und ausländischer Sicherheitsbehörden wie der NSA nicht nur angesichts des Spionageskandals über das Ziel hinausschieße und teils verfassungswidrig sei, griff die Koalition nicht auf. Sie folgte allein Forderungen aus Polizei- und Geheimdienstkreisen.

Pikant an dem Änderungsantrag ist, dass er vom 20. Juni stammt, also dem Tag, an dem der Innenausschuss Sachverständige zu dem Vorhaben anhörte. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte sich dabei konkret auf das Papier bezogen, er musste davon also zumindest vorab bereits Kenntnis gehabt haben. Sollte sich Schwarz-Rot bereits vor der Expertenrunde auf die Verschärfung geeinigt haben, würde dies die Anschuldigung der Opposition untermauern, dass es sich bei der Anhörung und dem ganzen Verfahren um eine "reine Farce" gehandelt habe.

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionsvorsitzender der Grünen, warf CDU/CSU und SPD vor, eine "sachbezogene und kritische Auseinandersetzung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu verunmöglichen". (axk)