Samsung vs. Apple: Höchstes US-Gericht verhandelt Patentstreit im Oktober

Der US Supreme Court will sich dem langjährigen Patentstreit zwischen den Smartphone-Konzernen im Herbst widmen. Es geht um die Schadensberechnung bei Verletzung von Geschmacksmustern, Samsung musste knapp 550 Millionen Dollar an Apple zahlen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Apple vs. Samsung

(Bild: dpa, Andreas Gebert)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Der seit mehr als fünf Jahren andauernde Patentstreit zwischen Apple und Samsung wird im Oktober vor dem obersten US-Gerichtshof fortgesetzt. Den Tag für die erste Anhörung legte der Supreme Court auf den 11. Oktober. Das Gericht hatte im März entschieden, Samsungs Antrag zur Klärung des Patentstreites anzunehmen. Apple hatte dagegen argumentiert, der Fall sei "juristisch alltäglich" und benötige keine neue Verhandlung. Samsung habe seinen "Tag vor Gericht" längst gehabt – "und zwar viele Tage".

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Samsung musste wegen der Verletzung von Apple-Patenten und Geschmacksmustern (“Design Patents”) nach Entscheidung einer Jury Ende vergangenen Jahres 548 Millionen Dollar an den iPhone-Hersteller überweisen. Samsung hat sich vorbehalten, einen Teil der Schadenssumme zurückzufordern – etwa im Fall einer Urteilsänderung.

Der südkoreanische Smartphone-Hersteller möchte nun vom Supreme Court klären lassen, wie die Höhe des Schadenersatzes bei der Verletzung von Geschmacksmustern zu bestimmen ist. Als Berechnungsgrundlage diente nämlich nicht der mit der jeweiligen, von einem Apple-Geschmacksmuster geschützten Funktion erzielte Gewinn, sondern der Gesamtgewinn aus dem Verkauf von Smartphones.

Samsung und andere IT-Riesen argumentieren, dass komplexe aus zahlreichen Komponenten bestehende Systeme wie Smartphones nicht als Gesamtheit zu betrachten sind. "Wenn ein Geschmacksmuster nur die Komponente eines Produktes abdeckt, sollte die Entschädigungssumme dann nicht allein aus den Profiten ermittelt werden, die durch diese spezifische Komponente erzielt wurden", lautet die Frage an das oberste US-Gericht.

Der US Supreme Court urteilt zwar regelmäßig über technische Patente, ein Streit um Geschmacksmuster wurde aber offenbar seit mehr als 120 Jahren nicht mehr aufgerollt. Bei den letzten Fällen im 19. Jahrhundert ging es zum Beispiel noch um einen Löffelstiel sowie einen Teppich, führte Samsung im Antrag aus. "Die Art und Weise wie die Gesetze interpretiert werden ist nicht mehr in Übereinstimmung mit der Neuzeit". (lbe)