Legt BMW Datenprofile seiner Kunden an?

Nach einem tödlichen Unfall mit einem BMW des Car-Sharing-Anbieters Drive Now wurde der Fahrer zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Prozess spielten Daten aus dem Fahrzeug eine wichtige Rolle. Legt BMW Profile seiner Kunden an?

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Legt BMW Datenprofile seiner Kunden an?
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Von
  • Volker Briegleb

Autohersteller BMW ist derzeit in den Schlagzeilen. Es steht der Vorwurf im Raum, der Fahrzeugbauer lege umfangreiche Datenprofile von Fahrten mit seinen Autos an. Das Manager Magazin wirft in seiner neuen Ausgabe diese Frage auf, nachdem BMW in einem Gerichtsverfahren um einen tödlichen Unfall in Köln detaillierte Daten der Unfallfahrt vorgelegt hatte. In dem Prozess wurde der 27-Jährige BWL-Student Arman J. wegen fahrlässiger Tötung im Mai zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Verknüpfung von Fahr- und Vertragsdaten des Kunden erfolgt erst vor Gericht.

(Bild: DriveNow)

Der 27-Jährige hatte im Sommer vergangenen Jahres mit einem BMW des Car-Sharing-Anbieters Drive Now einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht, bei dem ein an der Ampel wartender 26-jähriger Fahrradfahrer getötet wurde. Anhand der von BMW zur Verfügung gestellten Daten konnte dem Fahrer nachgewiesen werden, dass er bis zum Unfall im Stadtgebiet mit stark überhöhter Geschwindigkeit – stellenweise über 100 km/h – unterwegs war.

Drive Now, eine Tochtergesellschaft von BMW und Sixt, erklärte dazu, dass das Unternehmen keine Fahrprofile von Kunden anlege. Zu Abrechnungszwecken erfasse das Unternehmen nur Start und Ziel sowie die Dauer der Fahrt, sagte eine Sprecherin gegenüber heise online. Das steht so auch in den AGB des Anbieters, die Nutzer des Dienstes zur Kenntnis nehmen müssen. „Diese Daten benötigen wir für die Rechnungserstellung und speichern sie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften”, sagte die Sprecherin.

Tatsächlich stammen die vor Gericht ausgewerteten Daten direkt vom Fahrzeughersteller. BMW betonte, dass in normalen BMWs diese Daten nicht gespeichert werden. „Die BMW Group erhebt und speichert keine Bewegungsprofile ihrer Kunden”, erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Es handele sich um besondere Module, die ausschließlich in den Car-Sharing-Modellen des Herstellers eingebaut seien. Das Car-Sharing-Modul (CSM) speichere während der Fahrt bestimmte Daten zum Fahrzeugzustand und -betrieb.

Diese Daten „werden ausschließlich von der BMW Group und nur im Einzelfall zu konkreten Supportzwecken bei Kundenrückfragen, Beschwerden oder technischen Problemen abgerufen”, erklärte die Sprecherin. Die Daten für das Verfahren in Köln seien "nach behördlicher Aufforderung” aus dem CSM abgerufen worden. „Dieser Datensatz wurde aufgrund einer staatsanwaltlichen und gerichtlichen Anforderung an das Landgericht Köln herausgegeben”, betonte die Sprecherin. Es bestehe keine Verknüpfung mit den Vertragsdaten des Kunden des Car-Sharing-Anbieters, diese sei erst vor Gericht erfolgt. (vbr)