Elektroautos: Bundesregierung will Ladesäulen für jedes Elektroauto öffnen

Elektroautos sollen künftig an jeder öffentlichen Ladesäule mit Strom versorgt werden können. Dazu soll die Ladesäulenverordnung geändert werden.

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Elektroautos

Ladesäule in der Bremer Innenstadt.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Kai Rüsberg

Die Bundesregierung plant eine entscheidende Änderung der Ladesäulenverordnung für Elektroautos. Damit soll die Authentifizierung und Bezahlung an den Ladesäulen deutschlandweit vereinheitlicht werden. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums, der gerade in der Ressortabstimmung ist, sieht vor, dass Elektroautofahrer jede Ladestation im öffentlichen Raum nutzen können, auch ohne zuvor langfristige Verträge abschließen zu müssen. So könnten die E-Fahrer den Ladestrom über eine beliebige App oder mobile Internetseite bezahlen können. Brancheninsider rechnen damit, dass die Ladesäulenverordnung II im kommenden November dem Bundesrat vorgelegt werden kann und dann noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Nach den bisher geltenden Vorschriften können Ladesäulen-Betreiber nicht dazu verpflichtet werden, ladewilligen Kunden, die mit leerem Akku an ihren Säulen stehen, ohne einen Vertrag Strom zu verkaufen. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits selbst öffentlich kritisiert, dass dadurch eine kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektromobilität massiv erschwert würde.

Die Verbände waren bereits vor zwei Wochen zu der Änderung angehört worden und hatten Details kritisiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW begrüßt die Änderungen ausdrücklich, so Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer: "Insgesamt trägt der Entwurf zu einem stabileren Rechtsrahmen für die Akteure im Elektromobilitätsmarkt bei. Das ist eine wesentliche Grundlage für die weitere Verbreitung von klimafreundlicher Mobilität in Deutschland."

Die Ladesäulenverordnung I war erst im März verändert worden. Dabei standen einheitliche Standards für Ladeeinrichtungen und die technischen Vorgaben für öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen im Vordergrund. Festgelegt wurden die Mindestanforderungen für den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, verbindliche Normen für Steckdosen an den Ladesäulen und die Kupplungen zum Laden von Elektrofahrzeugen sowie die Anzeigepflichten der Betreiber öffentlicher Ladepunkte.

Die Formulierung "öffentlich zugänglicher Ladepunkte" ist darin weit gefasst, so dass außer Geschäfts- oder Kundenparkplätzen auch Parkplätze auf Firmengelände als "öffentlich zugänglich" eingestuft werden könnten. Die Betreiber solcher Säulen haben damit die Pflicht, technische Mindeststandards wie bei der Kompatibilität des Ladepunktes zu erfüllen. Außerdem müssen die Betreiber sicherstellen, dass weitgehend alle Typen von Elektroautos geladen werden können. "Bereits bestehende, unveränderte Ladepunkte genießen Bestandsschutz und bleiben von dieser Verpflichtung unberührt", erläutert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung setze damit als erstes EU-Mitgliedsland die EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um. Diese fordert, dass es europaweit möglich wird, unabhängig vom Betreiber mit einheitlichen Verfahren Elektroautos laden zu können. Zweirädrige Fahrzeuge wie E-Bikes sind von der Regelung nicht erfasst.

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(anw)