VDSL-Turbo: Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für Vectoring

Nach Zähem Ringen mit Brüssel und der heftigen Kritik der Wettbewerber hat die Regulierungsbehörde nun ihre Entscheidung für die Vectoring-Pläne der Telekom bekannt gegeben.

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VDSL-Verteilerkasten der Telekom

(Bild: heise online)

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Die Bundesnetzagentur gibt der Telekom grünes Licht für den Einsatz der Vectoring-Technik im Bereich der Hauptverteiler (Hvt) des Telekom-Netzes. Nach einigem Hin und Her mit der EU-Kommission hat die Regulierungsbehörde am Donnerstag in Bonn ihre endgültige Entscheidung im Vectoring-Verfahren vorgelegt. "Dies wird entscheidend dazu beigetragen, den flächendeckenden Breitbandausbau voranzubringen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Entscheidung zufolge kann die Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen der knapp 8000 Hauptverteiler (Hvt) eingesetzt werden. Beim Vectoring sind mit VDSL bis zu 100 MBit/s drin, technikbedingt bleibt aber anderen Anbietern der Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in dem Bereich verwehrt. Das kommt in erster Linie der Telekom zu Gute, unter bestimmten Bedingungen dürfen aber auch Wettbewerber Vectoring einsetzen. Doch wie viele und welche Hauptverteiler tatsächlich der Telekom-Konkurrenz für Vectoring offenstehen, ist weiter unklar. Eine definitive Liste gibt es nicht.

Die am Donnerstag vorgelegte Entscheidung ist die zweite, welche die Bundesnetzagentur der EU-Kommission vorgelegt hatte. Nachdem Brüssel in der ersten Entscheidungsvorlage Nachteile für den Wettbewerb befürchtet und eine genauere Prüfung eingeleitet hatte, zog die deutsche Regulierungsbehörde ihren Entwurf zurück. An dem zweiten, an einigen Stellen angepassten Entwurf, hatte Brüssel nichts auszusetzen. Die scharfe Kritik der Wettbewerber hingegen ließ der zweite Entwurf nicht verstummen.

"Nachdem die EU-Kommission Mitte Juli grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat und auch die Telekom uns Anfang dieser Woche ihre angekündigte verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Vectoring-Rollout in den Nahbereichen vorgelegt hat, können wir das Regulierungsverfahren jetzt abschließen", erklärte Homann. Die Entscheidung umfasse auch Rahmenbedingungen, zu denen Wettbewerber in den nächsten Jahren den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) erhalten können.

Als Ersatz muss die Telekom laut Behörde ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA) anbieten, das in seinen Eigenschaften der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung "sehr nahe kommen muss". Die Entscheidung enthält darüber hinaus Regeln für eine finanzielle Kompensation der Wettbewerber, wenn sie infolge des Vectoring-Ausbaus keinen Zugang zur TAL mehr erhalten können. (vbr)