BGH erlaubt Bildmanipulation als Parodie

"Promis auf fett getrimmt" - so hieß der Internet-Wettbewerb, bei dem eine Aufnahme eines Fotografen verfremdet wurde. Der hatte daraufhin geklagt - unter anderem wegen Rufschädigung des Models. Vergeblich, wie jetzt das BGH urteilte.

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Richterhammer

(Bild: dpa, Friso Gentsch/Symbolbild)

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  • dpa

Ein Celebrity-Fotograf, dessen Aufnahme in einem Internet-Wettbewerb unter dem Motto "Promis auf fett getrimmt" verfremdet wurde, muss das als Parodie hinnehmen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Aktenzeichen: I ZR 9/15). Das Urteil wurde bereits am 28. Juli gesprochen, aber erst am Freitag mit Begründung in der Entscheidungsdatenbank des BGH veröffentlicht.

Der Hamburger Fotograf hatte die TV-Schauspielerin Bettina Zimmermann in Bikinioberteil und Hotpants abgelichtet. Ein Teilnehmer an dem Wettbewerb bearbeitete das Bild am Computer nach und machte ihren Körper dick. Als das Berliner Boulevardblatt B.Z. darüber 2009 auf ihrer Internetseite berichtete und auch das Foto von Zimmermann zeigte, klagte der Fotograf auf Entschädigung.

Aus seiner Sicht schädigt die Veröffentlichung seinen Ruf und damit auch das Vertrauensverhältnis zu den fotografierten Prominenten. Die Karlsruher Richter halten es aber für wenig wahrscheinlich, dass Besucher der Seite davon ausgegangen seien, dass die Fotografen der Verfremdung der Bilder zugestimmt oder sie sogar unterstützt hätten.

Keine Rolle spielt demnach, ob die Verfremdung das gängige Schönheitsideal karikieren sollte oder nur als böser Spaß auf Kosten der Schauspielerin gedacht gewesen sei. Die Bildmanipulation verletze Zimmermann nicht in ihren Rechten, weil sie offensichtlich sei. Wegen Rechtsfehlern muss das zuständige Hamburger Oberlandesgericht aber noch klären, ob dem Mann Geld für die Nutzung des Fotos zusteht. (keh)