Bundestag schafft Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem bereits im Verkehr befindliche Auto-Assistenzsysteme rechtssicher eingesetzt werden sollen, solange der Fahrer eingreifen kann.

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Selbstfahrend

(Bild: dpa, Stefanie Jaerkel)

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Völlig unverändert hat der Bundestag am Donnerstagabend für ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gestimmt und damit den Weg frei gemacht für automatisiertes Fahren. Mit dem Vorhaben soll die jüngste Reform des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr umgesetzt werden, mit der Fahrassistenzsysteme berücksichtigt werden. Für das Vorhaben votierten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Linke. Die Grünen enthielten sich.

Die neuen Regeln sehen vor, dass technische Fahrsysteme als zulässig erachtet werden, wenn sie den Vorgaben der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ("UN-ECE") entsprechen. Diese besagen, dass der Fahrer die eingesetzten Systeme "übersteuern" oder abschalten kann. Zudem soll die weitere Entwicklung automatisierter Fahrtechniken unterstützt werden.

Aus der Fraktion von CDU/CSU hieß es, dass die Koalition das Gesetz bereits mit ihrem Antrag für "intelligente Mobilität" Anfang des Jahres gutgeheißen habe. Redner der SPD betonten, dass die Novelle nur einen Baustein für die Zukunft des autonomen Fahrens bilde und noch viel getan werden müsse.

Sprecher der Linken verwiesen ebenfalls auf noch zahlreiche offene Fragen, die neben dem Datenschutz und der Haftung der Hersteller auch die Interpretation vager Begriffe aus der Übereinkunft wie "Wahrnehmungsbereitschaft" oder "Mindestmaß an Aufmerksamkeit" beträfen. Unklar sei auch, auf welcher Art von Speichermedium protokolliert werden solle, wann der Fahrer und wann die Bordelektronik das Fahrzeug kontrolliert habe. Die Grünen unterstrichen ebenfalls, dass zwingend parallel zu dem Vertragsgesetz viele offene Punkte beim automatisierten Fahren angegangen werden müssten und das Recht weiter zu ändern sei.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vorab erklärt, die internationalen Regeln bald auch für das Fahren mit Autopilot und andere hochautomatisierte Systeme anpassen zu wollen. Offenbar gibt es aber noch Streit mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) über Haftungsprivilegien, die Dobrindt vorschweben. Das Verkehrsressort arbeitet mittlerweile an einem Referentenentwurf, durch den das fahrerlose Einparken erlauben soll.

Am Freitag gibt Dobrindt zudem den Startschuss für die seit Langem angekündigte Ethik-Kommission fürs autonome Fahren. Sie soll unter Vorsitz des Ex-Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio einen rechtlichen Rahmen abstecken, wie computergesteuerte Fahrzeuge in Gefahrensituationen Prioritäten setzen. Zur Sprache kommen dürfte vermutlich auch der offenbar erste Unfall hierzulande, an dem am Mittwoch ein Tesla mit eingeschalteter Autopilot-Funktion beteiligt war und auf einen Bus auffuhr. (kbe)