KBA an Tesla-Fahrer: „Lesen Sie die Bedienungsanleitung“

Das Kraftfahrt-Bundesamt ermahnt alle deutschen Tesla-Fahrer in einem Brief, bei der Nutzung des Assistenz-Systems „Autopilot“ das Verkehrsgeschehen im Blick zu behalten.

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„Bei dem in Ihrem Fahrzeug verbauten sogenannten „Autopilot“ handelt es sich ... nicht um ein hochautomatisiertes Fahrzeug“,schreibt das KBA an Tesla-Fahrer.

(Bild: heise/Autos Archiv)

Das Kraftfahrt-Bundesamt ermahnt alle deutschen Tesla-Fahrer in einem Brief, bei der Nutzung des Assistenz-Systems „Autopilot“ das Verkehrsgeschehen im Blick zu behalten. „Bei dem in Ihrem Fahrzeug verbauten sogenannten „Autopilot“ handelt es sich um ein reines Fahrerassistenzsystem und nicht um ein hochautomatisiertes Fahrzeug, das ohne ständige Aufmerksamkeit des Fahrers betrieben werden kann“, heißt es in dem Schreiben, das der dpa am Freitag (14. Oktober 2016) vorlag.

Teslas System kann – ähnlich wie Assistenz-Technik anderer Hersteller – unter anderem die Spur und den Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Der „Autopilot“ von Tesla war jedoch in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein tödlicher Unfall in Florida bekannt wurde, bei dem im Mai 2016 ein Tesla mit eingeschaltetem System unter einen querenden Lastwagen-Anhänger raste. In den USA kritisierte die einflussreiche Test-Organisation „Consumer Reports“ nach Bekanntwerden des Unfalls im Juli 2016, der Name Autopilot sei verwirrend, weil er Fahrern ein falsches Gefühl der Sicherheit gebe.

Tesla betont stets selbst, dass der Autopilot seine Autos nicht zu selbstfahrenden Fahrzeugen mache und die Fahrer immer den Überblick und die Hände am Steuer behalten müssten. Bei der jüngsten Software-Aktualisierung wurden die Sicherheits-Maßnahmen verschärft: Nach dreimaliger missachteter Aufforderung, die Hände wieder auf das Lenkrad zu legen, schaltet sich das System ab und kann erst nach dem Parken wieder aktiviert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt: „Bitte beachten Sie unbedingt auch die in den Bedienungsanleitungen des Herstellers hierzu ausgewiesenen Verhaltenshinweise.“

(dpa)

(mfz)