Wimmer wegen MZ-Insolvenz vor Gericht [Update]

Vor dem Landgericht Chemnitz wurde am Montag die Berufung des ehemaligen MZ-Chefs Martin Wimmer verhandelt. Das Amtsgericht Chemnitz hatte den früheren Rennfahrer im Dezember 2014 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt

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Martin Wimmer wegen MZ-Insolvenz vor Gericht
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Der Fall des Zschopauer Motorradherstellers MZ beschäftigt weiter die Juristen: Vor dem Landgericht Chemnitz wurde am Montag die Berufung des ehemaligen MZ-Chefs Martin Wimmer verhandelt. Das Amtsgericht Chemnitz hatte den früheren Rennfahrer im Dezember 2014 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

So schön hätte eine künftige leichte Enduro im Stil klassischer Wettbewerbsmaschinen von MZ werden können.

(Bild: MZ)

Wimmer hingegen macht seine damalige Hausbank für die Pleite des Traditionsunternehmens verantwortlich und bestreitet den Vorwurf, die Insolvenz zu spät angemeldet zu haben. Laut dem heute 59-Jährigen war MZ erst im September 2012 zahlungsunfähig. Ein Gutachter hatte in der ersten Instanz jedoch festgestellt, dass der Motorradhersteller bereits zum Jahresende 2011 insolvent gewesen sei. Dabei habe er aber offene Forderungen seitens MZ außer Acht gelassen, kritisierte Wimmer in der Verhandlung am Montag.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass es in der Berufung nicht darum gehe, wer am Aus von MZ Schuld sei. Neben der Verhandlung in Chemnitz ist ein Schadenersatzprozess beim Oberlandesgericht München anhängig. Wimmer hatte MZ im Frühjahr 2009 übernommen, nachdem zuvor bereits mehrere Rettungsversuche gescheitert waren.

Inzwischen kommt die MZ-Insolvenz Sachsen teuer zu stehen: Das Land hat der ehemaligen Hausbank des Unternehmens wegen 2011 übernommener Bürgschaften im März 1,8 Millionen Euro überwiesen.

[Update 17.10.2016, 15:54 Uhr: Berufungsverfahren eingestellt]

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Rennfahrer und MZ-Chef Martin Wimmer ist vom Tisch. Das Landgericht Chemnitz hat das Berufungsverfahren am Montag gegen Zahlung einer Geldauflage von 4500 Euro vorläufig eingestellt. Nach Auffassung der Kammer sei zwar eine Unterdeckung der Liquidität eingetreten, jedoch erst im April 2012 und nicht schon Ende 2011, wie ein Gutachter in der ersten Instanz festgestellt hatte. Der 59-Jährige kündigte nach dem Verfahren an, weiter juristisch gegen seine damalige Hausbank vorzugehen.

(dpa) (fpi)