Däubler-Gmelin: Computer-Kriminalität international bekämpfen

Die Flut krimineller Angebote im Internet sei "genauso schlimm wie die Straftaten in der realen Welt", meinte die Bundesjustizministerin.

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Von
  • Götz Konrad

"Was offline verboten ist und verfolgt wird, muss auch online verboten sein und verfolgt werden", sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in einem Interview mit der Zeitschrift Net Business. Die Flut krimineller Angebote im Internet sei "genauso schlimm wie die Straftaten in der realen Welt" und müsse deshalb auch genauso bekämpft werden. Wegen der Globalität des Internets müsse aber Strafverfolgung mit anderen Ländern der Europäischen Union und jenseits der Ozeane abgestimmt werden. "Das wird zu einer erheblichen Internationalisierung des Rechts beitragen – und gerade im Strafrecht das bisher sehr auf uns selbst konzentrierte Denken der Juristen verändern", fügte Däubler-Gmelin hinzu.

Von Zensur-Forderungen für das Internet wollte die Bundesjustizministerin nichts wissen, das verbiete das Grundgesetz aus guten Gründen. Provider müssten auch jetzt schon strafbare Inhalte melden und entfernen, wenn sie welche fänden, und auch Kundendaten herausgeben, wenn ein Gerichtsbeschluss vorläge. "Das Internet hat eine ähnliche Funktion wie die Anzeigenseite einer Zeitung", verglich Däubler-Gmelin und nannte als Beispiel die Homepage der Stadt Sebnitz. Dort habe man in den letzten Wochen viele Einträge finden können, die schon vom Inhalt her strafbar seien.

Mehr Vertrauen zu schaffen war für die Bundesjustizministerin die Devise im Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel. Die E-Commerce-Richtlinie der EU werde bis zum Sommer umgesetzt, um Anbietern und Nutzern mehr Sicherheit zu geben. Im gleichen Zeitplan befände sich auch die Umsetzung der EU-Richtlinie für die digitale Signatur. Wenn die so genannte elektronische Textform der herkömmlichen gleichgesetzt sei, könne dies auch die Arbeit der Justiz beschleunigen, erläuterte Däubler-Gmelin: "Ich will auch, dass bald Schriftstücke fürs Gericht auf elektronischem Wege eingereicht werden können." Die E-Justiz könne vieles einfacher machen, aber es geben noch Probleme mit der technischen Ausstattung. Im Bundestag solle noch bis Ende des Jahres das Zustellgesetz beraten und beschlossen sein, das ermöglicht, Schriftstücke rechtlich einwandfrei zuzustellen. Däubler-Gmelin schwebt zudem ein Justiz-Intranet vor, über das auch Anwälte angeschlossen sind, in dem der gesamte Schriftverkehr in den Gerichten abgewickelt werden soll. Auch Hauptverhandlungen per Video-Konferenz seien denkbar, falls alle Beteiligten das wünschten.

Beim Thema Urheberrecht nahm die Bundesjustizministerin die Entertainment-Industrie in die Pflicht. Sie müsse ebenso wie der Gesetzgeber ein Interesse daran haben, die Rechte der Kreativen und Künstler im digitalen Informationszeitalter zu sichern. "Denn ohne Musiker, Autoren und Journalisten kann sie nicht leben", sagte Däubler-Gmelin. Die pauschalen Geräteabgaben auf Computer, Scanner und CD sei bislang der beste Weg, die Interessen der Urheber zu wahren. Einen gerechten Preis für tatsächliche Nutzung könnte indes in Zukunft nur eine neue, sichere Verschlüsselungs- und Abrechnungstechnik bringen.

Auf die Frage, ob sie selbst schon im Internet eingekauft habe, antwortete Däubler-Gmelin: "Ja, natürlich", gab aber Bedenken zu. Die Transaktion per Mausklick habe sie nur gemacht, weil der gewählte Anbieter die Einschaltung eines Trustcenters vorgesehen hatte: "Weil ich nicht will, dass etwa meine Kreditkartennummer in der Gegend herumschwirrt". (Götz Konrad) / ()