Vectoring: Regulierer setzt Bedingungen für Layer-2-Bitstromzugang in Kraft

Damit es mit Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler losgehen kann, muss die Telekom ihren Wettbewerbern eine Alternative zur Miete der letzten Meile bieten. Die Bedingungen dafür hat der Regulierer jetzt vorläufig genehmigt.

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VDSL-Verteilerkasten der Telekom

(Bild: heise online)

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Im Vectoring-Verfahren hat die Bundesnetzagentur ihren Entscheidungsentwurf zu Bedingungen für den Layer-2-Bitstromzugang zum Telekom-Netz vorübergehend in Kraft gesetzt. Das sogenannte Standardangebot, das die Telekom allen Wettbewerbern zugänglich machen muss, soll ab dem 1. November gelten. Allerdings ist der Entwurf noch nicht durch die Abstimmung mit der EU-Kommission und den europäischen Regulierungsbehörden gegangen.

Die Bundesnetzagentur hat es eilig, weil der Layer-2-Bitstromzugang eine Voraussetzung für die Einführung von Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler ist. Um die Bedingungen für das gemischte Vorleistungsprodukt, das Netzzugang und Transportleistung umfasst, wird schon seit geraumer Zeit gerungen. Ein erstes Angebot musste die Telekom auf Anweisung der Regulierungsbehörde nachbessern. Im Sommer hatte die Bundesnetzagentur dann auch ihren Entgeltvorschlag für den Bitstrom-Zugang vorgelegt.

Den neuen Entscheidungsentwurf will die Bundesnetzagentur in den kommenden Tagen der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, heißt es von der Bonner Behörde weiter. Die Institutionen können innerhalb eines Monats Stellung nehmen.

Die Telekom ist im Rahmen des Vectoring-Einsatzes im Nahbereich der Hauptverteiler, den die Bundesnetzagentur Anfang September genehmigt hat, verpflichtet, ihren Wettbewerbern ab dem 1. November einen Layer-2-Bitstromzugang anzubieten. Dieser soll den mit der Vectoring-Technik einhergehenden Verlust des direkten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ausgleichen. Das hatte auch die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme zur Vectoring-Entscheidung noch einmal betont.

Der konkreten Ausgestaltung des Layer-2-Bitstromzugangs kommt auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil über die vom Regulierer vorgesehene zweite Alternative noch gestritten wird. Bis es also einen virtuellen TAL-Zugang (VULA) gibt, bleibt in Vectoring-Gebieten also vorerst nur der Layer-2-Bitstromzugang. Bei dem sehen Telekom-Wettbewerber noch Korrekturbedarf und sehen die EU-Kommission am Zug: Diesmal müsse es "der EU-Kommission gelingen, ihre klar formulierten Verbesserungswünsche auch durchzusetzen", sagte Frederic Ufer, Leiter Recht und Regulierung beim Wettbewerberverband VATM. (vbr)