Musikrechte: YouTube einigt sich mit GEMA

Nach langen Rechtsstreitigkeiten hat sich die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA mit YouTube über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte geeinigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 343 Kommentare lesen
Musikrechte: YouTube einigt sich mit GEMA

(Bild: YouTube)

Lesezeit: 2 Min.
Von

Nie mehr "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden". Diese verhasste Meldung kennt wohl jeder deutsche YouTube-Nutzer: Videos, die in jedem anderen Land abrufbar sind, wurden hierzulande blockiert. Grund: Der Videodienst konnte sich bislang nicht mit dem deutschen Rechteverwerter GEMA, der 70.000 Musikurheber und Verleger vertritt, über die finanziellen Rahmenbedingungen der Musikverwertung einigen.

Jahrelang haben solche Sperrtafeln deutsche YouTube-Nutzer genervt. Schuld daran waren beide Parteien, da sowohl YouTube als auch die GEMA auf ihren Standpunkten beharrten.

Dieser jahrelange Streit wurde jetzt beigelegt. Deutsche YouTube-Nutzer können jetzt auf viele Musikinhalte zugreifen, die vorher nicht verfügbar waren. Komponisten, Autoren und Musikverleger, die Mitglied der GEMA sind, können nun ihre Musik auf YouTube in Deutschland, Österreich und der Schweiz monetarisieren und mit Hilfe von Werbung zusätzliche Einnahmen generieren, erklärte YouTube.

Finanzielle Details zur Einigung nannte YouTube nicht. Auch die GEMA wollte sich dazu nicht äußern, betonte jedoch, dass der Vertrag mit YouTube nicht nur für die Zukunft gelte, sondern auch die vertragslosen Jahre seit 2009 berücksichtige. Außer den werbefinanzierten Dienst deckt der Lizenzvertrag auch den Abodienst YouTube Red ab, dessen Deutschlandstart demnach nichts mehr im Weg stehen dürfte.

Die GEMA betonte jedoch, dass weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber bestünden, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich seien.

Der Einigung geht ein fast zehn Jahre langer Streit um Gebühren für die Nutzung von Musik in Videos voraus. Unsere erste Meldung im Streit um die Musik-Lizenzgebühren bei YouTube stammt aus dem Jahr 2006. Effektiv hat die GEMA seit 2009 mit der YouTube um einen Lizenzvertrag gerungen.

Die Sperrtafeln waren 2014 Anlass für eine Unterlassungsklage, die die GEMA gegen YouTube durchsetzte. Diese von der GEMA vorgeschlagene Sperrtafel setzt YouTube allerdings nicht ein.

(Bild: GEMA)

Im Jahr 2011 hatte die GEMA ihre Vorstellungen für Vergütungstarife für werbefinanziertes Musikstreaming veröffentlicht. Demnach sollten solche Musikdienste 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft abführen, mindestens aber 0,025 Cent pro abgerufenem Stream bei "niedriger" Interaktivität wie bei Internet-Radios. YouTube hätte aufgrund "hoher" Interaktivität bei Vertragsschluss hingegen mindestens 0,48 Cent/Stream zahlen müssen.

2014 eskalierte der Streit in Form einer Unterlassungsklage um irreführende Sperrtafeln. Sie suggerierten, die GEMA habe die Sperrung der Videos in Deutschland veranlasst. ()