Regulierungsbehörde überprüft Kontakte zwischen UMTS-Bietern
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat eine Prüfung wegen einer möglichen Verletzung der Regeln bei der UMTS-Versteigerung angekündigt. Betroffen sind MobilCom und debitel.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat am Dienstag eine Prüfung wegen einer möglichen Verletzung der Regeln bei der UMTS-Versteigerung angekündigt. Betroffen sind MobilCom und debitel. In einem Interview mit der französischen Tageszeitung La Tribune hatte MobilCom-Chef Gerhard Schmid gesagt, dass Mobilcom gern debitel-Kunden UMTS-Dienste anbieten wolle, falls MobilCom bei der Versteigerung der UMTS-Frequenzen erfolgreich sein sollte, debitel hingegen keine Frequenz-Pakete ersteigern könne.
Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, sagte gegenüber c't, dass jetzt lediglich geprüft werde, ob es überhaupt Kontakte zwischen den beiden Unternehmen gebe. Auch der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, will das Verfahren einem Bericht des Spiegels zufolge nicht überbewerten. Schmid habe ihm gegenüber versichert, dass seine Aussage in der Öffentlichkeit überinterpretiert worde sei. Über die Ergebnisse der Untersuchung werde die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informiert, spektakuläre Ergebnisse seien aber nicht zu erwarten.
MobilCom-Sprecher Stefan Ahrlt dementierte die Gerüchte über eine regelwidrige Absprache gegenüber c't. Ahrlt zufolge hat MobilCom an debitel keinerlei Angebote gemacht, es sei auch keine Zusammenarbeit geplant. Alle anderslautenden Gerüchte entbehrten jeglicher Grundlage.
Ende 1999 hatten MobilCom und debitel noch angekündigt, bei der UMTS-Auktion gemeinsam bieten zu wollen. Nachdem aber im März die France Telecom 28,5 Prozent der MobilCom übernommen hatte, wurde die Partnerschaft aufgegeben. Während MobilCom jetzt mit France Telecom gemeinsam bietet, bietet Swisscom-Tochter debitel alleine. debitel werden derzeit von Experten bei der Versteigerung allenfalls Außenseiter-Chancen eingeräumt.
Während der Versteigerung in Mainz sind Absprachen zwischen den Bietern streng untersagt. Ein Zuwiderhandeln führt zum sofortigen Ausschluss aus der Auktion. Darüber hinaus müsste das betroffene Unternehmen die bis zu diesem Zeitpunkt gebotene Summe zahlen. (axv)