Amazon muss Kosten für In-App-Käufe von Kindern erstatten

Ein Richter in Seattle hat angeordnet, dass Amazon bestimmte Kosten für In-App-Käufe an Eltern erstattet, deren Kinder zwischen 2011 und 2014 auf Kindle- und Android-Geräten kostenpflichtige App-Ergänzungen gekauft hatten.

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Amazon muss Kosten für in-App-Käufe von Kindern erstatten

(Bild: dpa, Uli Deck)

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Von
  • Dorothee Wiegand

2014 hatte die US-amerikanische Federal Trade Commission FTC unter anderem Amazon verklagt, weil es zwischen 2011 und 2014 im App-Store des Anbieters viel zu leicht möglich war, In-App-Käufe zu tätigen. Kinder konnten die kostenpflichtigen Ergänzungen anfangs in vielen Stores sehr leicht kostenpflichtig ordern – entweder versehentlich oder auch absichtlich, aber ohne Rücksprache mit den Eltern.

In Seattle hat nun der Richter John Coughenour angeordnet, dass Amazon von Januar bis Dezember 2017 Erstattungen an Eltern zahlen muss, deren Kinder damals im Amazon-Store eingekauft hatten. Er hat damit der Klage der FTC grundsätzlich stattgegeben, bezeichnete den darin geforderten Erstattungsbetrag von 25,6 Millionen US-Dollar jedoch als zu hoch. Eine Bitte von Amazon, die geforderten Erstattungen in Form von Geschenkgutscheinen zu leisten, lehnte der Richter ab, berichtet die BBC

Gerade Spiele-Apps locken häufig mit interessanten In-App-Käufen. Die Informationen dazu waren anfangs viel zu knapp und mitunter irreführend, die Vorkehrungen gegen In-App-Käufe von jüngeren Kindern zu lasch. Daher hatte die US-amerikanische Handelsbehörde 2014 die Anbieter Apple, Google und Amazon verklagt, nachdem Kinder zum Teil hunderte Dollar für App-Erweiterungen ausgaben. Apple einigte sich damals außergerichtlich und erstattete 32,5 Millionen, Google zahlte Nutzern in den USA mindestens 19 Millionen Dollar zurück.

An dem Amazon-Angebot kritisierte die FTC, dass im App-Store von Amazon bei In-App-Käufen zunächst gar kein Passwort abgefragt wurde. Als Amazon später tätig wurde, sei zunächst lediglich bei Käufen im Wert von über 20 Dollar nachgebessert worden. Als der Anbieter den Passwortschutz dann schließlich 2013 auf kleinere Beträge ausgeweitete, sei dies nicht gleichzeitig für alle Apps im Store geschehen. Die Behörde warf dem Konzern in ihrer Klage vor, das Problem zwar gekannt, aber zu lange nichts dagegen unternommen zu haben. Erst seit 2014 ist es im Amazon-Store für Eltern möglich, die Kauf-Funktion vollständig zu deaktivieren. (dwi)