Online-Handel: Keine Rückgabe von Sexspielzeug

Das Oberlandesgericht Hamm hat Bedenken hinsichtlich der Hygiene, wenn Sex-Artikel im Online-Handel zurückgegeben werden dürfen, nachdem die Verpackung geöffnet wurde.

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Dildo aus dem 3D-Drucker
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Von
  • Tim Gerber

Verkäufer können im Online-Handel das 14-tägige Rückgaberecht für Verbraucher ausschließen, wenn die Verpackung bei Sex-Spielzeugen unter Bruch eines "Hygiene-Siegels" bereits geöffnet wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Es hat damit die Klage eines Online-Händlers abgewiesen, der seinem Konkurrenten diese Praxis und entsprechende Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen untersagen lassen wollte.

Die Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, hat das Gericht allerdings offengelassen. Vielmehr sprachen nach Ansicht der Richter auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei derartigen Artikeln. Der gebotene Gesundheitsschutz sei demnach eher zu gewährleisten, wenn nur mit originalverpackter Ware gehandelt werde und nicht etwa auch mit Artikeln, die von einem früheren Erwerber nach einem Öffnen einer versiegelten Verpackung - in Ausübung eines ihm eingeräumten Widerrufsrechts - zurückgegeben wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde. (tig)