iPhone-Patentstreit: Oberstes US-Gericht entscheidet für Samsung

Wegen der Verletzung des iPhone-Designs musste Samsung knapp 400 Millionen Dollar an Apple zahlen. Der US Supreme Court hat das Urteil nun aufgehoben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Smartphones von Apple und Samsung

(Bild: dpa, Andreas Gebert/Symbol)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Im langjährigen Patentstreit um iPhone-Geschmacksmuster hat der US Supreme Court am Dienstag zu Samsungs Gunsten entschieden. Bei der Verletzung von "Design Patents" müsse als Grundlage zur Schadensberechnung nicht zwingend das Endprodukt herangezogen werden, das an Nutzer verkauft wird, urteilte das höchste US-Gericht einstimmig – es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein.

Im vorausgehenden Berufungsverfahren war Samsung wegen der Verletzung mehrerer Apple-Patente und Geschmacksmuster zur Zahlung von 548 Millionen Dollar verurteilt worden (United States District Court, Northern District of California 11-cv-01846-LHK). Knapp 400 Millionen Dollar entfielen auf Geschmacksmuster. Als Berechnungsgrundlage des Berufungsgerichtes diente dabei nicht der mit der jeweiligen, von einem Apple-Geschmacksmuster geschützten Funktion erzielte Gewinn, sondern der Gesamtgewinn aus dem Verkauf der jeweiligen Smartphone-Reihe. Dieser Schadensberechnung hat der Supreme Court nun widersprochen (Samsung Electronics vs. Apple – Supreme Court of the United States, No. 15-777).

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Für welches spezifische von Apple vorgebrachte Geschmacksmuster nun das gesamte Smartphone oder aber nur eine Komponente als Berechnungsgrundlage dient, wollte das oberste Gericht nicht entscheiden – es liege in dieser Frage kein “adäquates Briefing” durch die Streitparteien vor.

Zu den von Apple vorgebrachten Geschmacksmuster gehört etwa der Design-Schutz der rechteckigen iPhone-Gehäuseform mit abgerundeten Kanten. Der Rechtsstreit geht nun zurück an das Berufungsgericht.

Große IT-Konzerne wie Facebook, Google, HP und Dell hatten sich im Vorfeld hinter Samsung gestellt. Den Gesamtgewinn als Berechnungsgrundlage bei der Verletzung von Geschmacksmuster zu verwenden, könne "verheerende Auswirkungen" auf Unternehmen haben, die mehrere Milliarden Dollar pro Jahr in die Entwicklung komplexer Technik-Produkte stecken.

Apple hat Unterstützung von über 100 Industrie-Designern erhalten, die den Supreme Court aufforderten, das Urteil nicht aufzuheben. Samsung zahlte die 548 Millionen Dollar bereits an Apple – allerdings unter Vorbehalt. Der südkoreanische Konzern dürfte nun eine Teilrückzahlung anstreben.

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung über Patente und Geschmacksmuster rund um das iPhone läuft seit fast sechs Jahren. Die Konzerne verbindet davon ungeachtet eine langjährige und milliardenschwere Partnerschaft: Samsung zählt zu den größten Zulieferern des iPhone-Herstellers. (lbe)