Anleger klagt gegen Intershop
Wegen der KurseinbrĂĽche der vergangenen Wochen kommt auf den Jenaer E-Commerce-Spezialisten Intershop eine Klage von Anlegern zu.
Auf die Jenaer Software-Firma Intershop AG kommt nach den Kurseinbrüchen der vergangenen Wochen eine Anlegerklage zu. Der Jenaer Anwalt Said Kuhlig hat beim Landgericht Hamburg Klage eingereicht, teilte er am Freitag mit. Damit bestätigte er einen Bericht der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag.
"Die Anleger sind bewusst getäuscht worden", sagte Kuhlig. Die Prognosen für das vierte Quartal hätten sich als falsch erwiesen. Kuhlig fordert Schadenersatz in Höhe von 15.000 Mark. Sollten sich weitere Kläger finden, will er bis zum Bundesgerichtshof klagen. Intershop wies die Vorwürfe zurück.
Der Anleger bezieht sich auf zwei Ad-hoc-Mitteilungen und ein Fernsehinterview vom Oktober 2000. Darin seien Umsatz- und Ergebnisprognosen höher angegeben gewesen als sich später herausstellte. Der US-Umsatz war im vierten Quartal eingebrochen und hatte Intershop im Gesamtjahr 2000 statt einer angepeilten "schwarzen Null" einen Verlust von 39,3 Millionen Euro beschert. Firmenchef Stephan Schambach und Finanzvorstand Wilfried Beeck hätten das mehrere Wochen vorher wissen müssen, meinte Kuhlig.
"Dem ist nicht so", sagte Investorkontakt John Lange zu den Vorwürfen. Intershop liege keine Klage vor. Im Oktober 2000 rechnete das Unternehmen für das dritte Quartal mit einer Umsatzverdreifachung, schrieb aber auch da schon rote Zahlen. Nach Spekulationen über mögliche Anlegerklagen wegen des Kurseinbruchs Anfang Januar sah das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel keine Hinweise auf eine Pflichtverletzung. Eine Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hatte gesagt, sie sehe keine große Chancen für eine Klage. Dabei ging es um die Gewinnwarnung Anfang Januar. (dpa) / (jk)