Mobilfunk: Verbraucherschützer gehen gegen Datenautomatik bei Vodafone vor

Nach O2 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband auch die Datenautomatik in den Mobilfunkverträgen von Vodafone vorgenommen. Auch das Landgericht Düsseldorf findet: So geht das nicht.

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SIM-Karte von Vodafone

(Bild: dpa, Martin Gerten/Archiv)

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Verbraucherschützer können einen weiteren Erfolg gegen Datenautomatik-Klauseln in Mobilfunkverträgen verbuchen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte, hat das Landgericht Düsseldorf dem Netzbetreiber Vodafone untersagt, seinen Kunden ohne deren explizite Einwilligung zusätzliches Datenvolumen über den gewählten Tarif hinaus zu verkaufen. Das Urteil vom 16. Dezember 2016 ist noch nicht rechtskräftig.

Gegenstand des Rechtsstreits sind Klauseln in den Mobilfunkverträgen von Vodafone, mit denen sich der Netzbetreiber berechtigt, bei Ablauf des tariflich festgelegten Datenvolumens automatisch kostenpflichtige Zusatzpakete zu buchen. Dem Urteil zufolge sieht das zum Beispiel so aus: "Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS". Oder: "Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete frei".

Der vzbv sieht darin "eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung", hatte Vodafone wegen der Verwendung dreier Klauseln für verschiedene Tarife im August 2015 abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Vodafone hatte daraufhin lediglich erklärt, zwei der abgemahnten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Das war dem vzbv nicht genug. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Klauseln um Vertragsbestimmungen zu Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelten, die nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.

In einem vergleichbaren Verfahren hatte der vzbv im vergangenen Jahr ein Unterlassungsurteil gegen den Netzbetreiber O2 (Telefónica Deutschland) erwirkt. Dagegen war Telefónica Deutschland in Berufung gegangen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München in diesem Verfahren erwartet der vzbv "demnächst". Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt die Datenautomatik in einigen älteren Smartphone-Tarifen noch aktiv. In den neuen Free-Tarifen können Nutzer nach Verbrauch des Inklusivvolumens das Internet weiter mit 1 Mbit/s nutzen.

Update 17.01.2017: Wie Telefónica Deutschland inzwischen mitgeteilt hat, liegt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München in dem Rechtsstreit zwischen vzbv und O2 bereits vor. Nachdem die Vorinstanz dem Antrag des vzbv in vollem Umfang stattgegeben und die Verwendung einiger Klauseln zu automatischen Tarifänderungen sowie Volumen-Upgrades untersagt hatte, war Telefónica in Berufung gegangen. Während der Netzbetreiber das Urteil des Landgerichts im Hinblick auf automatische Tarifhochstufungen akzeptiert hat, stellte er beim OLG den Antrag, das Verbot der automatischen Nachbuchung von kostenpflichtigem Zusatzvolumen wieder aufzuheben.

Dem Antrag ist das OLG München mit Urteil vom 8. Dezember gefolgt. Das OLG sieht in den Klauseln zur automatischen Buchung von Zusatzvolumen einen Bestandteil des geschlossenen Vertrags, der keine gesonderte Zustimmung benötigt: "Allein der Umstand, dass für die Inanspruchnahme eines bestimmten Datenvolumens pro Abrechnungszeitraum ein Pauschalpreis vorgesehen ist, führt nicht dazu, dass bei Überschreiten dieses Volumens eine neue, nicht bereits von Anfang an vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten in Anspruch genommen wurde", heißt es in dem Urteil. Auch sei die Klausel nicht intransparent, weil ihr "ohne weiteres zu entnehmen" sei, dass bei verbrauchtem Inklusivvolumen die Weiternutzung mit jeweils 2 Euro pro 100 MByte berechnet würde. (vbr)