Verfassungsgericht: Reporter ohne Grenzen klagt gegen BND-Überwachung

Reporter ohne Grenzen lässt nicht locker: Nach einem Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht klagt die Nichtregierungsorganisation nun in Karlsruhe gegen den BND, der mit seiner Überwachung auch den Journalismus beeinträchtige.

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Überwachung
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Die Aktivisten von Reporter ohne Grenzen ziehen in ihrem Kampf gegen die Überwachungspraktiken des BND vor das Bundesverfassungsgericht. Wie die Nichtregierungsorganisation am heutigen Donnerstag mitteilte, wirft sie dem Bundesnachrichtendienst vor "im Zuge seiner Massenüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben". Im Dezember war die Organisation mit einer diesbezüglichen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Ein Teil war aber getrennt worden und harrt noch einem Urteil.

Wie die Organisation klarstellt, geht es bei der Klage in Karlsruhe nun um die sogenannte
strategische Fernmeldeüberwachung, bei der Telekommunikation mit Bezug zum Ausland nach Suchbegriffen durchforstet wird. Mit der vor wenigen Tagen enthüllten, gezielten Überwachung ausländischer Journalisten durch den BND habe sie nichts zu tun. Vor dem Bundesverwaltungsgericht waren schon mehrere Klagen gescheitert, weil die Richter den Nachweis vermissten, dass die Kläger direkt einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND ausgesetzt waren.

[Update 09.03.2017 – 14:30 Uhr] Nicht alle der vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheiterten Klagen waren von Reporter ohne Grenzen angestrengt worden. Das wurde korrigiert. (mho)