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Was war. Was wird. Vom Leben in interessanten Zeiten

Datenqualität ist Fahndungsqualität, und wo die Datenqualität unzureichend ist, sperrt man weg. Oder schränkt Menschrecht anderweitig ein. Nein. Nicht in der Türkei, merkt Hal Faber an und fragt sich, was sich der Justizminister noch so alles ausdenkt.

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Gefängnis, Gitter, Freiheit

Ob man interessante Zeiten wirklich hinter Gittern verbringen sollte, ist, gelinde gesagt, sehr umstritten.

(Bild: Patrick489, Public Domain (CC0))

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Hal Faber

Wie immer möchte die Wochenschau von Hal Faber den Blick für die Details schärfen: Die sonntägliche Wochenschau ist Kommentar, Ausblick und Analyse. Sie ist Rück- wie Vorschau zugleich.

Was war.

(Bild: Aus einem DDR-Lehrbuch für Informatik, Verfasser: Wolfgang Völz)

*** Während diese kleine Wochenschau am Rande der norddeutschen Tiefebene entsteht, twittert der 45. Präsident der USA aus dem Weißen Haus Süd in Mar-a-Lago heftigste Vorwürfe. Donald Trump beschuldigt seinen Vorgänger Barack Obama, ihn mitten im "heiligen Wahlkampf" abgehört zu haben. Er sei ein schlechter/kranker Mann. Damit eskalieren Fake News in Watergate-Dimensionen, sofern Trumps Beweise tatsächlich auf dem Vorwurf des rechtsradikalen Talkmasters Mark Levin beruhen, die NSA habe die Leitungen im Trump-Tower abgehört. Kann Trump aber harte Beweise für seine Vorwürfe vorlegen, etwa einen richterlichen Beschluss, ihn abzuhören, dann dürfte dies die Enthüllungen eines Edward Snowden locker in den Schatten stellen – und Russland erst recht in die Schusslinie stellen. In jedem Fall ist juristischer Beistand notwendig. Trump selbst wird wohl an Roy Cohn gedacht haben, schließlich twitterte er auch über den McCarthyismus. Wie fluchte einst Robert F. Kennedy so schön: "Wir leben in interessanten Zeiten.

*** Der "Welt"-Journalist Deniz Yücel sitzt im Gefängnis von Silivri, wo das demokratische Istanbul von Erdogan und seinen Schergen eingesperrt ist. Mindestens 150 weitere Journalisten sind in der Türkei weggesperrt, viele von ihnen wegen veröffentlichter Artikel in den letzten 10 Jahren. Das ist gesetzeswidrig, denn nach türkischem Recht müssen sich Strafanzeigen auf Artikel beziehen, die höchstens vier Monate alt sind. Mit #FreeDeniz und "Journalismus ist kein Verbrechen" auf Twitter und verschiedenen Autokonvois wird in Deutschland protestiert, auch einen Zeitungsaufruf hat es gegeben. Gegen diesen Aufruf hat sich das Blatt mit den klugen Köpfen gestellt und den ziemlich unklugen Satz formuliert Journalisten sind Schreiber, keine Unterschreiber. Journalisten sollen mit journalistischen Mitteln gegen Missstände angehen und nicht mit bloßer Unterschrift unter das, was der schreibende Journalist auch noch als Fake-Aufruf mit Fake-Unterschriften abkanzelt. Natürlich ist die Berichterstattung über Deniz Yücel und all die anderen Journalisten in der Türkei wichtig und wichtiger als ein Aufruf. Doch wenn die Unterschrift schon als das berühmte gemein machen gewertet wird, das Journalisten meiden sollen, läuft etwas wirklich falsch. Wie überhaupt in Sachen Journalismus und Yücel viel fake läuft.

*** Im Jahre 1962 soll der tschechoslowakische Geheimdienst eine "Operation Wales" auf dem jüdischen Friedhof der Grafschaft Castlemartin durchgeführt haben. Grabsteine wurden umgestoßen, einige mit Hakenkreuzen beschmiert. In Castlemartin übten damals Panzertruppen der im Aufbau befindlichen Bundeswehr mit britischen Soldaten, und betrunkene "Panzers" sollten für die Schändung des Friedhofes veranwortlich gemacht werden. Der Geheimdienst wollte mit der den Deutschen untergeschobenen Aktion die Fake News verbreiten, dass Deutschland Truppen wieder antisemitisch sind und von der Insel verschwinden müssten. Tatsächlich wanderten sie erst 1996 ab, was als größter Sieg einer deutschen Armee gefeiert wurde. Fake News waren lange vor der Verunglimpfung der Bundeswehr in Litauen ein bekanntes Mittel der Arbeit von Nachrichtendiensten. Nun hat der Intercept einen Artikel veröffentlicht, demnach das Schänden jüdischer Friedhöfe in den USA eine Propaganda-Aktion sein soll, um Trump-Anhänger zu diskreditieren. Das jedenfalls soll Präsident Trump glauben, so der Artikel, hinter dem sich eine andere Nachricht versteckt. Demnach hat ein früherer Mitarbeiter von Intercept Drohungen und Aktionen gegen jüdischen Gemeinden inszeniert, um eine ehemalige Geliebte zu diskreditieren. So wandeln sich Fake News als Fake Fake News zu News.

*** Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes soll das Bundeskriminalamt für 254 Millionen Euro eine IT-Zentralstelle bekommen, über die die Informationen aller Polizeien zusammenfließen. Das als Polizei 2020 ausgerufene IT-Projekt besteht nach dem Gesetzentwurf aus einem einheitlichen Verbundsystem "mit zentraler Datenhaltung im Bundeskriminalamt", wobei der "Datenbesitz" dieser zentral gespeicherten Daten bei den einzelnen Länderpolizeien bzw. der Bundespolizei bleiben soll. In die Sprache des Bundesinnenministers übersetzt, entsteht ein einziger großer Datentopf, in dem die Daten von Hessen, Niedersachsen, Bayern etc. säuberlich ein Fläggchen tragen und nur von dortigen Polizeien gelöscht oder geändert werden können. Für Wartung, Pflege und Support der neuen zentralen IT sind 33 Millionen im Jahr vorgesehen, für die Datenschutzkontrollen des Supertopfes 4,3 Millionen. "Datenqualität ist Fahndungsqualität", hört man schon die Fahnder jubeln.

*** Dagegen sind die weiteren bekannt gewordenen Zahlen geradezu eine Petitesse: Einmalig 170 Euro kostet etwa die Fußfessel für Gefährder, dazu kommen monatliche Überwachungskosten von 500 Euro. Nur in Bayern wird es teurer, denn dort hat man die ursprüngliche Fußfessel-Idee aufgegeben. Nun sollen Gefährder unbefristet in Haft genommen werden können, Verfassung hin, Verfassung her. Oder ist das auch wieder nur eine Fake News? Erstaunliches hört man dabei von unserem Justizminister Heiko Maas, der das mildere Mittel Fußfessel mit flankierenden Maßnahmen wie Residenzpflicht und Meldeauflagen scharf schalten möchte. Ob der wackere Sozialdemokrat die Entscheidung des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren Angelo de Tommaso vs Italien mitbekommen hat?

Was wird.

So langsam läuft der Wahkampf an. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz macht sich bald an die Speisung der 5000 (oder 4000?), Angela Merkel fliegt staatsfraulich das alte Europa verkörpernd über den großen Teich. Die Linke "schärft" ihr sozialistisches Profil und die FDP hat Lindner, der sich den Türken entgegenwirft. Alle haben zu tun, nur bei den Grünen ist die Themenfindung schwierig. Sie stecken tief in der Flügelscheiße, trotz wachsender Mitgliederzahlen. Auf dem Grünen Polizeikongress zeigte sich ein erster Lichtstrahl, als ein Oberstaatsanwalt der hessischen ZIT ein Plädoyer für einen neuen "Straftatbestand der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme" hielt. Das, was in Hessen schon einmal als digitaler Hausfriedensbruch bezeichnet wurde, soll ein probates Mittel sein, Botnetz-Betreiber verurteilen zu können. Eben weil normale Anwender überhaupt keine Chance haben, ihre Rechner gegen Trojaner wirksam zu schützen, die dann als Bots Bitcoins scheffeln, soll dieser neue Straftatsbestand her, um fehlende Strafbegehungen wie Sachbeschädigung oder gar Datenausspähung und Datenveränderung zu ergänzen. Was für ein wunderschönes grünes Thema neben der Rettung des Planeten!

(Bild: Aus einem DDR-Lehrbuch für Informatik, Verfasser: Wolfgang Völz)

Wenn beim Mobile World Congress in Barcelona ein Retro-Handy für Furore sorgen konnte, dann muss sich die CeBIT sputen. Wie war das noch, anno 1997, als Intel und Microsoft in einer hoffnungslos überfüllten Pressekonferenz die "Referenz-Spezifikation des NetPC als Entwicklungsgrundlage für die PC-Industrie" präsentierten? Nichts Geringeres als die Zukunft des "Business Computing" musste gegen Oracle und seinen Network Computer (NC) verteidigt werden. Eine ungeheure Vielfalt der Formen wurde vorhergesagt, doch wie sah das eigentlich aus? Auf Einreichungen der Informationsträger wartet die nächste Wochenschau. (jk)