Datenschutz: Voßhoff kritisiert Regelungsvorschlag für automatisiertes Fahren

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff beschwert sich über fehlende Datenschutzregelungen im Regelungsvorschlag für Haftungsfragen des automatisierten Fahrens. Ob ihr Appell gehört wird, ist fraglich.

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Andrea Voßhoff

(Bild: dpa, Hannibal/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert, dass Datenschutzvorgaben im aktuellen Regelungsvorschlag für Haftungsfragen des automatisierten Fahrens fehlen. Die Vorschläge seien "vage und ungenau", womit rechtliche Risiken für die Fahrer verbunden seien.

Voßhoff teilt damit die harte Kritik ihrer Länderkollegen am neuen Paragrafen 63a zur Datenverarbeitung im Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Fahrzeugdaten bis zu drei Jahren in einem Datenspeicher, ähnlich wie einer Blackbox in Flugzeugen, gespeichert werden dürfen.

Daraus soll hervorgehen, ob ein Fahrzeug durch die automatisierte Fahrfunktion oder durch einen Fahrer gesteuert wurde. Voßhoff kritisiert, dass "nicht festgelegt wird, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden sollen." Sie vermisst zudem Angaben darüber, "ob die im Auto gespeicherten Daten nach kurzer Zeit wieder gelöscht und nur nach einem Unfall dauerhaft gespeichert werden oder ob sie unabhängig davon aufgezeichnet und an Dritte weitergeleitet werden dürfen".

Offen bleibe schließlich auch, wann und für welche Zwecke Behörden und Unfallgegner die aufgezeichneten Fahrdaten abrufen dürfen. Voßhoff warnt daher: "Es besteht die Gefahr, dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge eingeführt werden."

Voßhoff hatte auch gegenüber dem Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) eine solche Stellungnahme abgegeben. Das Ministerium hat diese offensichtlich ignoriert. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag in erster Lesung behandelt werden. Wegen "Eilbedürftigkeit" berät auch der Bundesrat am selben Tag über die Vorlage der Bundesregierung. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. (dahe)