Freifunk: Bundesrat befürwortet Gemeinnützigkeit

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen. Passiert der Gesetzentwurf auch Bundestag und Bundesregierung, werden Freifunker in Zukunft leichter Sachspenden einwerben können.

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Freifunk: Bundesrat befürwortet Gemeinnützigkeit

(Bild: Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)  )

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Die in zahlreichen Städten tätigen Freifunk-Initiativen streben an, öffentliche Internetzugänge per WLAN für alle an möglichst vielen Plätzen zu errichten. Mitmachen kann jeder, der bereit ist, einen kleinen Betrag für einen Freifunk-fähigen WLAN-Router und etwas Zeit für die Konfiguration aufzuwenden und etwas Bandbreite von seinem Kabel- oder xDSL-Internetanschluss zu teilen. So sind schon vielerorten Gratis-Hotspots etwa in Geschäften, Cafés und Restaurants durch lokale Freifunk-Communities entstanden.

Bislang können Freifunk-Ortsgruppen aber nur dann als eingetragener Verein steuermindernde Spendenquittungen ausstellen, wenn der Gründungszweck laut Satzung entweder gemeinnützig oder mildtätig ist. Letzteres trifft beispielsweise dann zu, wenn der Verein etwa Flüchtlingsunterkünfte mit WLAN ausstattet. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig anhand sogenannter Katalogzwecke festgestellt. Dazu zählen etwa Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Völkerverständigung oder Förderung von Wissenschaft und Forschung, bisher nicht aber das Errichten allgemein zugänglicher Funknetzwerke für den Internetzugang.

Am 10. März 2017 hat der Bundesrat nun den Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk mehrheitlich beschlossen, berichtet netzpolitik.org. Damit ist der erste Schritt getan, doch der Entwurf muss noch von Bundestag und Bundesregierung akzeptiert werden. Wenn das Gesetz diese Hürden auch nimmt, können die Freifunk-Gruppen künftig Spendenbescheinigungen ausstellen, was das Einwerben von Sach- oder Geldspenden erleichtert. Bedarf haben die Freifunker jedenfalls noch einigen.

[Update 12.3.2017 10:25] Passus zum Vereinszweck korrigiert. Dank an C. Riemenschneider und andere für den Hinweis. (ea)