"Fehler 53": Australische Verbraucherbehörde verklagt Apple

Nach Tausch des Touch-ID-Sensors ließen sich iPhones nicht mehr in Betrieb nehmen. Dagegen geht die Australian Competition and Consumer Commission nun juristisch vor – und auch gegen Apples strikte Reparaturrichtlinien.

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Touch ID

iPhone mit Touch-ID-Sensor.

(Bild: Apple)

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Apples Probleme rund um den "Fehler 53" haben in Down Under ein juristisches Nachspiel: Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde, die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC), hat Bundesklage gegen den Hersteller eingereicht, weil dessen iPhones nach Reparaturen unter Umständen nicht mehr nutzbar waren. Apple drohen schlimmstenfalls Strafzahlungen über mehr als eine Million australische Dollar – pro Vorfall, wobei unklar ist, wie viele davon vom Gericht anerkannt werden.

Fehler 53 trat auf, sobal ein iPhone nicht von Apple selbst oder bei einem autorisierten Händler repariert wurde und der integrierte Touch-ID-Fingerabdrucksensor dabei Schaden nahm – beziehungsweise ausgetauscht wurde. Bis iOS 9.2 reichte dann das Einspielen eines Betriebssystemupdates über iTunes, um die Fehlermeldung zu triggern. Diese führte zu einer Nichtverwendbarkeit des Geräts (Bricking), selbst eine Wiederherstellung war nicht mehr ohne Hilfe des Apple-Supports möglich. Apple sagte damals, das Betriebssystem prüfe aus Sicherheitsgründen, ob "der Touch-ID-Sensor den anderen Komponenten des Geräts zugeordnet" ist.

Apple räumte später ein, dass Fehler 53 so nicht beabsichtigt gewesen sei und änderte das Verhalten in späteren Betriebssystemversionen. In den USA hatte es im Sommer 2016 bereits eine Sammelklage von betroffenen Kunden gegeben, die allerdings abgewiesen wurde. Apple habe das Problem bereits durch ein Update behoben und wolle Reparaturkosten erstatten, so der zuständige Richter.

In Australien soll neben "Fehler 53" nun die gesamte Reparaturpolitik Apples gerichtlich überprüft werden. Rod Sims, Chairman der ACCC, sagte, es gehe auch um die Tatsache, dass Apple Kunden für Reparaturen an defekten Komponenten bezahlen lasse, wenn ihre Geräte zuvor von einer dritten Partei (also weder von Apple noch von einem autorisierten Reparaturbetrieb) gewartet wurden. Man habe ein ähnliches Verhalten von anderen Herstellern bislang nicht beobachtet.

Für die ACCC widerspricht das Fehler-53-Verhalten von iOS-Geräten auch den ordentlichen Garantierechten des Landes, da es diese komplett lahmlege. Betroffenen Kunden sei Ersatz zu leisten. Apple hat die Klage bislang noch nicht kommentiert. (bsc)