Bodycam-Test der NRW-Polizei: Datenschützerin fordert "Waffengleichheit"

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block will den angekündigten Pilotversuch mit Ansteckkameras bei der Landespolizei kritisch begleiten. Auch die Betroffenen müssten auf die Aufnahmen zugreifen können.

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Bodycam-Test der NRW-Polizei: Datenschützerin fordert "Waffengleichheit"

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

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Polizisten in Düsseldorf, Duisburg, Köln, Wuppertal und im Kreis Siegen-Wittgenstein sollen künftig mit Bodycams auf Streife gehen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger hat dazu einen Pilotversuch angekündigt. Mit rund 200 hochauflösenden Aufsteckkameras will der SPD-Politiker herausfinden, ob die umstrittenen Geräte in der Praxis deeskalierend wirken.

Alltägliche Einsätze im Wachdienst, bei denen die Ordnungshüter etwa wegen Ruhestörung oder häuslicher Gewalt gerufen würden, eskalierten immer öfter, sagte Jäger. Der Minister hofft, "Pöbler und Gewalttäter dadurch abzuschrecken, dass wir ihre Übergriffe jetzt aufzeichnen können". Die Polizisten wiesen Betroffene darauf hin, wenn sie die Kameras aktivierten, zudem signalisiere das eine rote LED-Leuchte. Anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder Hessen sollen in NRW die Gefilmten das auch auf einem Display sehen können.

Für den Probelauf hatte das Landesparlament eigens das Polizeigesetz geändert und die "Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte" geregelt. Die Bestimmung ist bis Ende 2019 befristet. Wissenschaftler von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen sollen den Trageversuch evaluieren, an dem insgesamt rund 400 Polizisten teilnehmen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block betonte, dass es sich um einen Test handle und über einen Einsatz im Polizeialltag noch gesondert entschieden werden müsse. Das elektronische Auge an der Uniform greife "in die Grundrechte der Betroffenen und der Streifenteams ein". Die Frage, ob die Kameras auf Dauer rechtlich zulässig seien, müsse erst geklärt werden.

Block forderte zugleich aus Gründen der "Waffengleichheit", dass auch die Betroffenen die Aufnahmen einsehen und darauf zugreifen können müssten. Dies sei wichtig, um die Videos gegebenenfalls "als Beweismittel nutzen zu können". Block hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren moniert, dass es bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Bodycams gebe. Offen bleibe daher, auf welcher Tatsachenbasis die behauptete "deeskalierende Wirkung" gestützt werde. Inwieweit ebenfalls mögliche Tonaufnahmen in geschlossenen Räumen dem Gesetzeszweck dienen werde, sei derzeit ebenso nicht erkennbar.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den Probelauf dagegen in weiten Teilen für verzichtbar. "Für den Einsatz im öffentlichen Raum liegen unserer Auffassung nach mehr als genügend positive Erkenntnisse aus anderen Bundesländern vor", unterstrich der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert. (anw)