Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz fordert genaue Vorgaben für Videoüberwachung

Um Anschläge zu verhindern, plant die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz den verstärkten Einsatz von Videokameras bei großen Veranstaltungen. Der oberste Datenschützer hat Bedenken.

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Überwachung
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Von
  • Marc-Oliver von Riegen
  • dpa

Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz dringt auf konkrete Vorgaben für die geplante Ausweitung der Videoüberwachung für mehr Sicherheit. "Grundsätzlich habe ich per se nichts gegen Videoüberwachung. Ich habe aber immer ein bisschen den Verdacht, manchmal ist es ein Trostpflaster für das Sicherheitsgefühl", sagte Dieter Kugelmann der dpa in Mainz. "Es geht um eine anlassbezogene Maßnahme."

SPD, FDP und Grüne im Landtag wollen bis Mai auch als Konsequenz auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten einen Gesetzentwurf vorlegen. Dazu zählt mehr Videoüberwachung bei Großveranstaltungen. Geplant ist die Nennung einer Mindestzahl an Teilnehmern.

Der oberste Datenschützer in Rheinland-Pfalz fordert neben einem konkreten Anlass auch eine genaue Kennzeichnung der Überwachung durch Kameras. "Videoüberwachung ist immer noch unschön und immer noch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, weil ich eben dann nicht ausweichen kann", sagte Kugelmann. Er nannte als Beispiel für eine Videoüberwachung bei Großveranstaltungen ein großes Konzert wie etwa Rock am Ring. "Wenn das entsprechend gekennzeichnet ist und die Leute das entsprechend wissen (....), da gibt es gute Gründe, das zu machen." Es müsse aber festgelegte Kriterien für den Einsatz geben.

Kugelmann kritisierte die erleichterte Möglichkeit für mehr Videoüberwachung in Deutschland vor allem für private Betreiber in Einkaufszentren oder vor Fußballstadien. Der Bundestag hatte im März als Konsequenz aus mehreren Gewalttaten im vergangenen Jahr den Weg dafür freigemacht. Bei der Entscheidung erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher. "Da wird noch ein Ball mehr in die Seite der Wahrung der Sicherheit geschmissen und wir sehen nicht ein, warum", sagte Kugelmann. "Das ist ein Videoüberwachungs-Verschlechterungsgesetz."

Der Datenschutzbeauftragte warnte vor einer flächendeckenden Überwachung in Einkaufszentren. Die Datenschutzbehörden könnten von den Betreibern einen Grund für die Installation einer Überwachungskamera verlangen. "Da hätten wir auch die Befugnis zu sagen: hängt ab!", sagte er. "Das können wir anordnen gegebenenfalls mit Bußgeld." Gute Gründe gebe es aber zum Beispiel beim Einsatz von Videokameras in Einkaufszentren in der Nähe von Geldautomaten. (kbe)