Datenschützerin: Gesetz zur Fluggastdatenspeicherung aufschieben

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat an den Bundestag appelliert, das in Kürze zu erwartende EuGH-Gutachten zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten abzuwarten und nicht vorschnell Grundrechte auszuhebeln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 17 Kommentare lesen
Andrea Voßhoff

(Bild: dpa, Hannibal Hanschke)

Lesezeit: 1 Min.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt davor, den umstrittenen Gesetzentwurf für ein nationales System zur Fluggastdatenspeicherung vorschnell zu beschließen. Damit würden Passenger Name Records (PNR) von etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland "unterschiedslos erfasst" und über fünf Jahre aufbewahrt, erklärte Voßhoff in einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung des Bundestags. Bei einem derart "weitreichenden Eingriff" müsse sichergestellt werden, dass die geplanten Vorschriften "im Einklang mit den europäischen Grundrechten stehen".

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft gerade im Falle des PNR-Abkommens zwischen der EU und Kanada, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig ist. Voßhoff verwies darauf, dass die Luxemburger Richter in Kürze ihr Gutachten dazu veröffentlichen würden. Sie gehe davon aus, dass der EuGH darin die Grenzen der Verhältnismäßigkeit der Datenspeicherung und ihres Austauschs grundsätzlich konkretisieren werde.

Der Bundestag sollte sich vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit der Diagnose auseinandersetzen und "gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des aktuellen Entwurfs berücksichtigen", erklärte die Datenschutzbeauftragte am Montag. Die große Koalition will die Regierungsinitiative eigentlich am späten Donnerstagabend im Plenum mit nur noch formalen Korrekturen verabschieden.

Update 25.04.2017: Präzisierung im ersten Absatz, dass es sich um eine schriftliche Stellungnahme handelt. (vbr)