Streit um Werbefoto: Birkenstock-Chef unterliegt erneut

Eine Künstlerin sucht sich ein Kinderfoto aus der Werbung und verwendet es für eine Ausstellung. Die Eltern des Kindes wollen das verbieten lassen. Das Hamburger Landgericht entschied jetzt bereits zum zweiten Mal zu Gusten der Kunstfreiheit.

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Rechtsstreit wegen Birkenstock-Kinderfoto:

(Bild: Creative Commons CC0)

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Von
  • dpa

Im Streit um die Nutzung eines Kinderfotos hat der Chef des Sandalenherstellers Birkenstock, Oliver Reichert, aufs Neue eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg habe es abgelehnt, gegen die norwegische Künstlerin Ida Ekblad eine einstweilige Verfügung zu erlassen, sagte ein Gerichtssprecher.

Ekblad hatte den Ausschnitt eines Foto von Reicherts Tochter für eine Ausstellung verwendet, die im Februar in Hamburg eröffnet worden war. Das Bild zeigte ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke. Die Familie hatte per einstweiliger Verfügung erreicht, dass die Ausstellung im Kunsthaus zeitweise geschlossen werden musste. Am 14. April hatte die Kammer diese Anordnung jedoch mit einem Urteil wieder aufgehoben.

Das Gericht habe nun erneut eine Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Mädchens und der Kunstfreiheit vorgenommen, sagte der Gerichtssprecher. Weil das Foto schon vorher massenmedial verbreitet worden sei, fiel sie zugunsten der Kunstfreiheit aus. Das Ganzkörperbild, das das Mädchen mit zwei anderen Kindern beim Überqueren einer Straße zeige, sei schon als großes Werbeplakat in Berlin präsentiert und im Katalog für Kinderschuhe gezeigt worden.

Auch in einem Film und auf Instagram sei das Mädchen mit seinem Einverständnis zu sehen gewesen. Je mehr man sich selbst bewusst der Öffentlichkeit zuwende, desto mehr müsse man es hinnehmen, wenn andere des Bild verwendeten, entschied die Pressekammer.

Die 1980 geborene Künstlerin hatte das Foto ausgewählt, weil sie fand, das kleine Mädchen sehe ähnlich aus wie sie selbst als Kind. Die Eltern befürchten, die Kontrolle darüber zu verlieren, in welchem Kontext das Foto der Sechsjährigen gezeigt wird.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann die Familie Reichert sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Hamburg einlegen. Bereits nach der Entscheidung vom 14. April hatte die Familie Rechtsmittel angekündigt. Zunächst sei nach Auskunft des Gerichts aber noch keine Berufung gegen das Urteil eingegangen. (msi)