BKA-Gesetz: Bundestag stimmt für E-Fußfessel für Gefährder und "Polizei-Cloud"

Der Bundestag hat die Reform von BKA-Befugnissen verabschiedet, wonach die Polizei künftig potenzielle Terroristen unter Hausarrest stellen und ihren Aufenthalt elektronisch überwachen darf.

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BKA-Gesetz: Bundestag stimmt für E-Fußfessel für Gefährder und "Polizei-Cloud"

(Bild: dpa)

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Das Bundeskriminalamt (BKA) kann fortan Hausarrest für terroristische "Gefährder" verhängen und diesen mit einer elektronischen Fußfessel und anderen "technischen Mitteln" durchsetzen. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Linke und Grüne lehnten die Gesetzesnovelle ab, mit der eigentlich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Dieses hatte eine frühere Novelle des BKA-Gesetzes vor einem Jahr teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Gefährder ist demnach eine Person, bei der es "Anhaltspunkte" dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnte oder deren "individuelles Verhalten" es wahrscheinlich macht, dass eine solche Straftat geplant wird. Widersetzt sich ein Gefährder dem Hausarrest, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Bei kleineren Verstößen wie bei Versuchen, das die Fußfessel zu manipulieren, sollen Geldstrafen verhängt werden.

Der Bundesrat hatte befürchtet, dass die Länder größtenteils auf den nicht näher bezifferten Kosten für die Gefährderüberwachung sitzenbleiben dürften. Er forderte daher eine Art Übernahmegarantie der benötigten Geldmittel. Die Bundesregierung lehnte dies aber ab. Die Länderkammer sorgte sich unter anderem auch, ob die vorgesehenen Regeln zum Datenschutz bei der Informationsübermittlung vor allem im internationalen Bereich den Maßstäben aus Karlsruhe genügen.

Momentan tragen deutschlandweit rund 90 Personen eine Fußfessel von 3M und werden zentral von Bad Vilbel aus im Namen der Länderpolizeien überwacht. Nach ersten BKA-Schätzungen könnten nun zunächst 130 "hochaktive Personen" aus der Gefährderszene dazukommen.

Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hatte gegen den Regierungsentwurf gravierende Bedenken vorgebracht. Die Datenschützer monierten, dass "wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen" im gesamten Polizeirecht zurückgenommen würden.

Schwarz-Rot besserte mit einem Änderungsantrag trotzdem fast nur noch "redaktionelle Versehen" aus, sodass nun etwa Löschfristen zumindest wieder greifen. Zudem stellten die Regierungsfraktionen klar, dass das BKA auch "Altdaten" für eine Übergangsfrist bis Mai 2018 weiterverwenden darf, ohne diese einzeln neu kennzeichnen zu müssen. Generell will der Gesetzgeber nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts etwa die Lizenzen zum großen Lauschangriff etwas beschränken oder die Voraussetzungen für den Einsatz von Bundestrojanern deutlicher fassen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht mit dem Beschluss die Zweckbindung bei der Polizei und damit einen "Grundpfeiler des deutschen Datenschutzrechts" gefährdet. Informationen zu Drogendelikten, die bisher zum Beispiel in der Falldatei Rauschgift gespeichert wurden, können künftig mit anderen Daten verknüpft und ausgewertet werden, warnte die CDU-Rechtspolitikerin. Dies sei etwa im Zusammenhang mit Steuerstraftaten oder bei Polizeikontrollen im Umfeld von Demonstrationen der Fall und angesichts der technischen Entwicklung problematisch. (anw)