E-Government: EU-Kommission will grenzüberschreitendes Online-Verwaltungsportal

Über ein "digitales Zugangstor" sollen die EU-Staaten künftig 13 wichtige Verwaltungsverfahren wie die Kfz-Anmeldung auch für Nutzer aus anderen Mitgliedsländern online zugänglich machen. Brüssel will damit den Binnenmarkt ankurbeln.

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E-Government: EU-Kommission will grenzüberschreitendes Online-Verwaltungsportal
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E-Government-Dienste sind gerade in Deutschland noch nicht der Renner, geschweige denn, dass sie im großen Stil grenzüberschreitend angeboten werden. Die EU-Kommission will die Regierungen der Mitgliedsländer daher zum Jagen tragen mit einer am Dienstag präsentierten Initiative für ein gemeinsames Online-Portal. Darüber sollen 13 wichtige Verwaltungsverfahren angeboten werden. Nutzer sollen etwa eine Geburtsurkunde beantragen, ein Kraftfahrzeug anmelden, ein neu gegründetes Unternehmen eintragen oder Sozialleistungen beantragen können.

Geht es nach der Kommission, sollen die ausgewählten Services des digitalen Rathauses Bürgern aus anderen Mitgliedsstaaten zugänglich sein und mindestens in eine zusätzliche EU-Sprache übersetzt werden. Die Kommission will zudem erreichen, dass wichtige Daten, die nationale Behörden schon einmal aufgenommen haben, automatisch nach der Nutzerauthentifizierung verfügbar sind und so auf Antrag für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können.

Von dem Vorhaben könnten vor allem Bürger profitieren, die in ein anderes EU-Land ziehen oder dort Geschäfte tätigen. Es soll zudem die Verantwortlichen in den Mitgliedsstaaten anregen, ihre E-Government-Strategien auszubauen und einen "modernen und effizienten öffentlichen Dienst" anzubieten. Die Kommission schätzt, dass die EU-Bürger damit insgesamt pro Jahr "bis zu 855.000 Stunden weniger Zeit" aufwenden müssen; Unternehmen könnten "mehr als elf Milliarden Euro" jährlich einsparen.

Weiter schlägt die Kommission vor, ein spezielles Informationswerkzeug für den Binnenmarkt einzurichten. Dieses soll es ihr nach eigenen Angaben gegebenenfalls erlauben, gezielt "definierte und leicht verfügbare Daten" etwa zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen "an der Quelle" zu beziehen. Praktische Einsatzzwecke sieht sie etwa, wenn Angaben über mutmaßliches Geoblocking erfasst, öffentliche Ausschreibungen bestätigt oder Daten über die Preise und zugrundeliegenden Kosten der grenzüberschreitenden Paketzustellung eingeholt werden sollen. Solche Abfragen sollen als "ultima ratio" greifen, die erhobenen Informationen streng vertraulich behandelt werden.

Bekannter und effizienter machen sowie ausbauen will die Kommission ferner den Gratisdienst Solvit. Dieser soll schon heute europaweit helfen, wenn es bei einem Umzug oder grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten zu Problemen mit den Behörden kommt. Das EU-Gremium will das Angebot einfacher nutzbar machen und eventuell anfallende Daten stärker auswerten, um die Funktionsweise des Binnenmarkts in diesem Bereich von vornherein zu verbessern. (mho)