EU-Gericht rehabilitiert die Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Die EU-Kommission wollte die Kampagne "Stop TTIP" nicht als offizielle Europäische Bürgerinitiative anerkennen, die Macher klagten. Das EuG gab ihnen nun Recht, da sie eine "legitime demokratische Debatte" ausgelöst hätten.

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EU-Gericht rehabilitiert die Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

(Bild: Global Justice Now, CC BY 2.0)

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Späte Genugtuung für die rund 300 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die als Bündnis "Stop TTIP" eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) beginnen wollten. Die EU-Kommission hatte die Kampagne, wonach die derzeit auf Eis liegenden Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA abgebrochen und die vergleichbare Übereinkunft CETA mit Kanada nicht ratifiziert werden sollte, nicht formal zugelassen. So geht es nicht, entschied nun das im November 2014 angerufene Gericht der Europäischen Union (EuG) und erklärte den Beschluss der Brüsseler Regierungseinrichtung für nichtig.

Die Kommission hatte als Hauptgrund für ihre Absage angegeben, dass die Verhandlungsmandate für beide Abkommen keine Rechtsakte und insofern durch eine EBI nicht anfechtbar seien. Es handle sich um interne Verwaltungsakte zwischen den EU-Organen. Die Luxemburger Richter erinnerten die Brüsseler Bürokraten nun in ihrem Urteil (T-754/14) an das Ziel einer EBI, die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern und jedem Bürger ein allgemeines Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben einzuräumen. Daher gelte es, den Begriff des "Rechtsaktes" weit auszulegen und die Beratungen über internationale Abkommen wie TTIP und CETA mit einzuschließen. Diese zielten schließlich darauf ab, das Gemeinschaftsrecht zu ändern.

Das Bündnis habe sich auch nicht inakzeptabel in den Gang eines laufenden Verfahrens eingemischt, schreibt das EuG der Kommission weiter hinter die Ohren. Es habe vielmehr "zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte ausgelöst". Die Brüsseler Institution hätte im Anschluss selbst entscheiden können, ob sie eine erfolgreiche Bürgerinitiative berücksichtigt hätte, und in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen darlegen können. Die Kommission wäre auch nicht gehindert gewesen, neue Entwürfe transatlantischer Freihandelsverträge zu verhandeln und abzuschließen.

Die Verfechter von Stop TTIP hatten zunächst als "selbstorganisierte" Bürgerinitiative weitergemacht und dabei alle Regeln und Qualitätsstandards für ein derartiges Instrument eingehalten. Sie sammelten so über 3,2 Millionen Unterschriften und erreichten das Quorum in 23 Mitgliedstaaten. Der Wirtschaftsexperte der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold, wertete den Beschluss nun als Ohrfeige insbesondere für Jean-Claude Juncker, da der Kommissionspräsident die unliebsame Bürgerinitiative persönlich gestoppt habe. Man könne den Wählern aber keinen Maulkorb verpassen. Nun sei es an der Zeit, die EBI als funktionsfähiges Demokratiewerkzeug aufzuwerten. Die Kommission will das Beteiligungsinstrument noch in diesem Jahr überprüfen. (mho)