WLAN-Gesetz: Bundesrat kritisiert geplanten Anspruch auf Websperren

Die Länderkammer hat der Bundesregierung nahe gelegt, die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen zur Blockade von Webseiten zu prüfen. Sie könnten gerade Laien überfordern und seien an sich fragwürdig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 37 Kommentare lesen
WLAN-Spot in Berlin

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Lesezeit: 3 Min.

Der Bundesrat hat Bedenken gegen den umstrittenen Regierungsentwurf zur erneuten "Änderung des Telemediengesetzes" (TMG), mit dem die Störerhaftung von Anbietern offener Funknetze "rechtssicher" abgeschafft werden soll. Er reibt sich in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme vor allem daran, dass die Initiative erstmals eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen für Online-Blockaden gegen einen WLAN-Anbieter schaffen soll, um insbesondere wiederholte Urheberrechtsverstöße zu verhindern.

Die Länderkammer regt daher "auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit" an, "die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen zur Sperrung von Informationen" zu überdenken. Da sich diese etwa auch auf "Router-Ports oder Internetseiten" beziehen könnten, dürften sie so "für die vielfach betroffenen Laien in der Mehrzahl der Fälle technisch kaum realisierbar sein". Ferner erscheine fraglich, ob das Werkzeug überhaupt ein "zielführendes Mittel" sei, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. So könnten etwa Anbieter illegaler Tauschbörsen, die Sperrmaßnahmen wohl recht einfach umgehen.

Es sei auch zu vermeiden, "dass Diensteanbieter den Datenverkehr in ihren Netzen kontinuierlich beobachten und Router beziehungsweise Software zum Blockieren von Webseiten entsprechend kontinuierlich anpassen müssen", gibt der Bundesrat der Regierung und dem Bundestag für das weitere Verfahren mit auf den Weg. Der damit verbundene Aufwand könnte abschreckend wirken und sich so negativ auf das Angebot öffentlicher WLANs insgesamt auswirken. Zudem sollte "Overblocking" in jedem Fall vermieden werden.

Sollte es bei dem Sperranspruch bleiben, bitten die Länder um Klarstellungen, dass dieser zumindest technisch einfacher zu realisieren und so rechtssicher sei. Sie bringen auch ins Spiel, den Streitwert zu deckeln, "um das Kostenrisiko für Diensteanbieter in einem gerichtlichen Verfahren noch weiter zu reduzieren". Der Wirtschaftsausschuss hatte zudem vorgeschlagen, Websperren generell als ungeeignet abzulehnen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Der Bundesrat begrüßt dagegen, dass Hotspot-Betreibern vor- und außergerichtliche Kosten grundsätzlich nicht auferlegt werden sollen. Er bezieht sich damit auf die vorgesehene Klausel, wonach Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen dürften, wenn sie feststellen, dass über ein WLAN geschützte Werke illegal verbreitet werden. Dies ist den Ländern zufolge "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für Anbieter offener WLAN-Netze".

Das Lob der Kammer findet auch der Regierungsansatz, dass WLAN-Anbieter nicht verpflichtet werden sollen, "Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen". Die Länder müssten Bildungseinrichtungen aber aus Gründen der IT-Sicherheit weiter vorschreiben können, "dass beim Zugang zum Internet über schulische Netzwerke per WLAN eine Registrierung erfolgen oder ein Passwort eingegeben werden muss". Hier sei eine Ausnahmeregel nötig. Dem Bundestag bleiben nur noch vier Sitzungswochen, um über den Entwurf zu entscheiden. (axk)