SPD plant Anzeigepflicht für öffentlich-rechtliche Inhalte im Netz

"Gesellschaftlich relevante Inhalte müssen auch in Zukunft im Netz auffindbar sein", heißt es im Entwurf für das SPD-Wahlprogramm. Die Partei macht sich daher für "Must-be-Found-Regeln" für Online-Plattformen wie Google oder Facebook stark.

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Mediatheken von ARD und ZDF

Unsere Qualitätsmedien sollen im Internet auch gefunden werden, wünscht sich die SPD

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd/Archiv/Symbol)

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Die SPD will das Internet ähnlich stark wie den Rundfunk regulieren. "Gesellschaftlich relevante Inhalte müssen auch in Zukunft im Netz auffindbar sein", heißt es im jüngst veröffentlichten Entwurf der SPD-Wahlprogrammkommission für den Leitantrag für den Parteitag Ende Juni in Dortmund. In ein "zeitgemäßes" Medienrecht gehörten deshalb "Must-be-found-Regeln". Im Klartext: Google, Facebook und andere große Online-Portale sollen Inhalte von Qualitätsmedien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an prominenter Stelle anzeigen müssen.

Die SPD-Fraktion des EU-Parlaments hatte einen ähnlichen Vorschlag bereits 2013 in die Debatte über die damals ­ wie heute wieder ­ laufende Reform der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste eingebracht. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, sprach bei einer Podiumsdiskussion vorige Woche in Berlin nun von einer "Pflicht für Plattformen, dass öffentlich-rechtliche Programme auftauchen müssen". Laut Medienberichten meinte er damit nicht nur ARD, ZDF und Co., sondern "Qualität allgemein". Verhindert werden müsse, dass in sozialen Netzwerken durch Algorithmen Echokammern und Filterblasen vorkämen, in denen andere Sichtweisen keine Chance mehr hätten.

"Must be found" ist das Online-Pendant für das Must-Carry-Prinzip im Rundfunk. Plattformanbieter sowie Kabelnetz- und Satellitenbetreiber müssen laut Rundfunkstaatsvertrag sicherstellen, dass die beitragsfinanzierten Programme einschließlich begleitender Dienste zur Verfügung stehen. Letztlich stammt der Ansatz aus der analogen Radio- und Fernsehzeit, als die Frequenzen knapp waren und der Gesetzgeber die Medienvielfalt gefährdet sah.

Die Passage findet sich in dem Wahlprogrammsentwurf in einem Absatz unter der Überschrift "Medienordnung und Medienfreiheit". "Zeitungen und Zeitschriften sollen sich auch im digitalen Umfeld frei entfalten können", heißt es darunter. Bund und Länder sollten sich auch auf EU-Ebene "für moderne Regeln einsetzen, die die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gewährleisten und Meinungsmonopole" verhindern. "Die Vielfalt von Zeitungen, Medienanstalten und Verlagen ist ein hohes Gut, das wir schützen wollen."

Zumindest bei der FDP dürfte sich die SPD damit nicht viele Freunde machen, falls der Programmparteitag den Vorschlag bestätigt. Die Medienexpertin der Liberalen im EU-Parlament, Nadja Hirsch, bezeichnete das Must-be-Found-Konzept schon 2013 als "bereits im Ansatz fragwürdig". Angesichts der Inhalte-Explosion im Internet solle damit "nun ein Zuviel von Vielfalt als Argument dafür herhalten, dass vermeintlich 'relevantere' Inhalte nicht mehr gefunden werden".

Laut Hirsch ist nicht einzusehen, "dass alle öffentlich-rechtlichen Inhalte per Gesetz von einer höheren Auffindbarkeit profitieren sollen". Dabei sei völlig offen, wer die Qualität bewerte und welche privaten Anbieter eventuell auch "in den Genuss einer Plattformregulierung" gelangen könnten. Gleichzeitig sei der Vorschlag auch "ein Schlag ins Gesicht der traditionellen, aus historischen Gründen privatwirtschaftlich organisierten Presse, deren Online-Angebot gegenüber öffentlich-rechtlichen Inhalten benachteiligt wird".

Mit dem Verweis auch auf die zu fördernde Vielfalt von Qualitätszeitungen scheint die SPD an diesem Punkt nachbessern zu wollen, was aber ein Gschmäckle hat: Die Partei ist über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) an zahlreichen Blättern wie der "Neuen Westfälischen", der "Sächsischen Zeitung", der "Frankenpost" oder der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" beteiligt. Die Gruppe kommt auf eine Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil von 1,9 Prozent am deutschen Tageszeitungsmarkt.

Die 7-Tage-Regel für Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen halten die Sozialdemokraten laut dem Papier nicht mehr für zeitgemäß, sodass diese entfallen soll. Beim Urheberrecht wollen sie "das Prinzip der pauschalen Vergütung auf diejenigen" ausweiten, "die mit der Vermarktung von kreativen Leistungen im Internet Geld verdienen", also etwa Online-Plattformen. Zudem sollen die Nutzerrechte gestärkt werden. (vbr)