Weitere Anklage im Korruptionsskandal der Telekom Austria

Manager des Netzbetreibers Telekom Austria sollen Geld aus dem teilstaatlichen Unternehmen abgezweigt haben, um es unkontrolliert ausgeben zu können. Davon sollen dann ehemalige Politiker profitiert haben.

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Betonfassade mit Gittertor

(Bild: Vindobohann CC-BY-SA 3.0)

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Logo der Telekom Austria Group

(Bild: TA)

Die jahrelange Korruption beim teilstaatlichen österreichischen Netzbetreiber Telekom Austria (TA) hat eine weitere Anklage zu Folge: Die Staatsanwaltschaft Wien beschuldigt den ehemaligen Festnetzchef der TA, Rudolf Fischer und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger der Untreue sowie der Geschenkannahme als Machthaber. Hochegger wird zusätzlich Falschaussage angelastet. Dem ehemaligen FPÖ-Politiker Walter Meischberger und dem ehemaligen TA-Manager und ehemaligen ÖVP-Mitarbeiter Michael Fischer wirft die Staatsanwaltschaft Geldwäsche vor.

"Der Anklage liegt im Wesentlichen die Bildung einer schwarzen Kasse bei der Telekom Austria AG zwischen 2004 und 2009 zugrunde", schreibt die Staatsanwaltschaft Wien in einer Aussendung, "In diesem Zeitraum leistete die TA an die Valora AG rund neun Millionen Euro. Diesen Zahlungen lagen teilweise reale Lobbying-Lleistungen zugrunde, sie dienten aber auch dazu, außerhalb der TA eine Liquiditätsreserve zu bilden, wodurch das Telekom-Management in der Lage war, Geldbeträge an Dritte ohne werthaltige Gegenleistung auszuzahlen."

Der Korruptionssumpf der Telekom Austria hat eine ganze Reihe an Strafprozessen ausgelöst, sodass der Überblick sehr schwer fällt. Daher wurden die wichtigsten Verfahren nummeriert. Dieser neue Prozess wird Telekom VI werden, sollte es zu keiner Aufhebung der Anklage kommen.

Ex-Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach (BZÖ) im Jahr 2005

(Bild: Moschitz CC-BY 3.0)

Die Anklage behandelt Schwarzgelder von 5,7 Millionen Euro. Zu den Zahlungsempfängern gehören laut Staatsanwaltschaft Michael Fischer sowie Walter Meischberger, Geschäftspartner, Freund und Trauzeuge des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser. Daher rührt der Vorwurf der Geldwäsche.

Vorerst nicht angeklagt sind der ehemalige Bundesminister Hubert Gorbach (BZÖ) und dessen Mitarbeiterin. Sie sollen ebenfalls von illegitimen Geldflüssen aus TA-Kassen profitiert haben. Jedoch können sie durch Zahlung einer Geldbuße und Wiedergutmachung eines Teils des Schadens einem Strafprozess entgehen (Diversion). Sollten sie auf das Angebot nicht eingehen (können), werden sie voraussichtlich ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.

Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung drohen für Untreue bis zu zehn Jahre Haft, für Geldwäsche bis zu fünf Jahre und für Geschenkannahme durch Machthaber bis zu einem Jahr Haft.

Meischberger und Hochegger sitzen, gemeinsam mit Grasser und rund einem Dutzend weiterer Personen, in zwei weiteren Korruptionsaffären auf der Anklagebank. Dabei geht es um verdächtige Immobiliengeschäfte der Republik aus der Zeit Grassers als Finanzminister.

Rudolf Fischer wurde in den Verfahren Telekom I (Kursmanipulation) und Telekom III (illegale Parteienfinanzierung) bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu kommt ein Jahr bedingte Haft (nicht rechtskräftig) wegen abstruser Geldflüsse rund um einen Regierungsauftrag (Tetron-Affäre).

Hochegger wurde in Telekom IV wegen Untreue verurteilt und hat zwei Drittel jenes Drittels seiner Haftstrafe, das nicht auf Bewährung ausgesetzt wurde, verbüßt, woraufhin er aus dem Gefängnis entlassen wurde. In Telekom IV wurden illegale Geldströme von etwa 960.000 Euro nachgewiesen. Im Gerichtsverfahren wurde angenommen, dass die TA für eine Änderung der Universaldienstverordnung zum Schaden alternativer Telecom-Anbieter zahlte. Gorbach änderte die Verordnung wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt. Den neuen Text hatte die TA verfasst. Er ist bis heute in Kraft. (ds)