Nach Büro-Razzia: VW-Kanzlei scheitert mit Eilklage

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer von Volkswagen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug abgelehnt. Hintergrund ist die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day durch die Münchner Staatsanwaltschaft im März

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Nach Büro-Razzia: VW-Kanzlei scheitert mit Eilklage
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  • dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer von Volkswagen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug abgelehnt. Hintergrund ist die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day durch die Münchner Staatsanwaltschaft im März. (2 BvQ 27/17)

Die Anwälte waren von Volkswagen nach dem Auffliegen von Manipulationen im September 2015 mit internen Ermittlungen beauftragt worden. Der Autohersteller lehnt einen ausführlichen Bericht zu Ermittlungsergebnissen der Anwaltskanzlei weiter ab. Das stößt auch bei VW-Aktionären auf deutliche Kritik.

(Bild: h/A Archiv)

Bei der Durchsuchung hatte die Staatsanwaltschaft Unterlagen beschlagnahmt. Eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts hatte das Landgericht München als unbegründet verworfen. Mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung wollte Jones Day jetzt unter anderem erreichen, dass die Unterlagen bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde nicht ausgewertet werden.

Die Antragsteller hätten nicht alle Möglichkeiten des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft, begründeten die Verfassungsrichter ihre Ablehnung. Die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liege nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA beteiligt war. Sie hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. (fpi)