Schweiz: Hohe Geldstrafe für ehrverletzenden Like auf Facebook

Ein 45-jähriger Schweizer ist zu einer hohen Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er ehrverletzende Beiträge auf Facebook geliked hatte. Geklagt hatte ein provokanter Tierschützer, dem das Gericht nun zustimmte.

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Schweiz: Hohe Geldstrafe für "ehrverletzenden Like" auf Facebook

Obacht bei Likes

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In der Schweiz ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Schweizer Franken (rund 3700 Euro) auf Bewährung verurteilt worden, weil er ehrverletzende Beiträge auf Facebook geliked hat. Die Strafzahlung wird nicht fällig, wenn er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt. Wie der Tagesanzeiger erläutert, ging es um Beiträge, in denen Erwin Kessler, der Präsident des sogenannten Vereins gegen Tierfabriken (VGT), als Rassist, Antisemit oder Faschist tituliert wurde. Der nun verurteilte 45-jähriger aus Zürich habe diese geliked, also ein "Werturteil in zustimmendem Sinne" weiterverbreitet, meinte die Richterin.

Gegenüber der Tageszeitung hat der Medienanwalt Martin Steiger aber darauf hingewiesen, dass ein Like ganz verschiedene Bedeutungen haben könne. Vor allem galt dies 2015, als der nun verhandelte geklickt wurde, denn damals hatte Facebook noch keine Alternativen zum "Daumen hoch". Der Verurteilte habe sich aber womöglich selbst geschadet, als er vor Gericht explizit bestätigt habe, dass er die Inhalte weiterverbreiten wollte. Trotzdem würde durch solch ein Urteil die öffentliche Debatte zu stark eingeschränkt und bei Internetnutzern eine Selbstzensur bewirken. Der Kläger Kessler müsse eine kritische Debatte über seine Standpunkte ertragen.

Der Tierschützer Kessler ist eine kontroverse Person in der Schweiz. Im Rahmen seiner Kritik an Massentierhaltung sprach er beispielsweise wiederholt von "Hühner-KZs" und wurde bereits einmal wegen eines Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz verurteilt. Trotzdem hätte der Beschuldigte Kessler ein aktuelles rassistisches oder antisemitisches Verhalten nachweisen müssen, um seinen Like zu rechtfertigen, meinte das Gericht. Das sei ihm nicht gelungen. Kessler wiederum habe viel Erfahrung mit solchen Verfahren, erklärte Steiger gegenüber Watson.ch. Den meisten wären solche Gerichtsverfahren aber zu aufwändig, weswegen jetzt auch keine Welle zu erwarten sei. (mho)