Deutsche Umwelthilfe unterliegt gegen Volkswagen

Der Abgasstreit zwischen Volkswagenund der Deutschen Umwelthilfe geht in die nächste Instanz. Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf kündigte die DUH umgehend Berufung an

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 45 Kommentare lesen
Volkswagen, DUH, Diesel
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW mit Dieselmotor hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer heute (31. Mai 2017) ergangenen Entscheidung der 12. Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Volkswagen gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte. Damit bestätigte das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung.

Die DUH hat im realen Fahrbetrieb eines Golf Diesel deutlich höheren Schadstoffausstoß als im NEFZ gemessen.

(Bild: Volkswagen)

Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass Volkswagen gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von Volkswagen angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.

Dass zukünftig im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden soll, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte an, umgehend Berufung einzulegen.

„Die Berufung ist notwendig, weil die Aufklärungsarbeit von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Unliebsame Berichterstattung zu verhindern und uns einzuschüchtern nehmen wir nicht hin“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut einer eigenen Mitteilung. Resch kündigte an, weitere Untersuchungen von Diesel-Pkw durchzuführen.

Für die DUH geht es hier auch um die Frage, ob Abschalteinrichtungen bei Abgasreinigung zulässig sind oder nicht. Denn genau solch eine Abschalteinrichtung hat die DUH in dem fraglichen Test eines VW Golf VI 1.6 TDI nach eigenen Angaben festgestellt. Der Test war durchgeführt worden, nachdem an dem fraglichen Golf bereits in einer VW-Niederlassung der Rückruf vollzogen worden war. Laut Volkswagen und Kraftfahrtbundesamt (KBA), wird dabei die illegale Software entfernt, die erkennt, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht, um die Emissionen dann besonders niedrig zu halten („Defeat Device").

Während des Verfahrens legte Volkswagen laut DUH Unterlagen des KBA vor, die bestätigen, dass Volkswagen auch nach dem Software-Update weiterhin Abschalteinrichtungen in vielen betroffenen Fahrzeugmodellen verbaut hat. Diese sollen nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zulässig sein. Gründe für die Zulässigkeit wurden laut DUH nicht genannt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, sagte dazu: „Abschalteinrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im normalen Gebrauch eines Autos sind sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – illegal."

Das Landgericht sah es jedoch als erwiesen an, dass VW-Dieselfahrzeuge nach der Rückrufaktion auf legale Weise die angegebenen NEFZ-Werte unter den für diese Fahrzeuge vorgeschriebenen Laborbedingungen erreichen würden. Die deutlich höheren Abgase im realen Fahrbetrieb seien damit rechtlich nicht relevant. Zumal das Softwareupdate unstrittig verhindere, dass das Fahrzeug die Situation auf dem Prüfstand erkenne, damit die NEFZ-Testwerte manipuliert werden können. Es folgte damit der Auffassung von Volkswagen sowie des KBA. (chlo)