Niedersachsens Grüne wollen Online-Handel am Sonntag einschränken

Kunden sollen zwar auch am Sonntag online bestellen können, es reiche aber auch, wenn die Bestellung am Montag bearbeitet werde, finden Grüne aus Niedersachsen.

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Online einkaufen

(Bild: dpa, Arno Burgi/Symbolbild)

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Niedersachsens Grüne wollen die Möglichkeiten von Online-Shopping und Callcentern am Sonntag einschränken. Ein entsprechender Änderungsantrag solle in das Landtagswahlprogramm einfließen, über das die Delegierten am Wochenende abstimmen wollen, sagte Landeschef Stefan Körner am Dienstag.

Online-Kunden sollen demnach künftig zwar weiterhin am Sonntag Bestellungen aufgeben können. "Es ist aber ausreichend, wenn die Bearbeitung der Bestellung am Montag passiert. Die Mitarbeiter müssen nicht das ganze Wochenende bereitstehen", sagte Körner. Die Grünen wollten damit "den Sonntag verteidigen". Es gehe ihnen aber auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Einzelhandel und Online-Vertrieb.

Zuletzt hatte ein Vorstoß großer Warenhausunternehmen die Debatte um die Sonntagsöffnungen von Geschäften neu entfacht: Die Initiative "Selbstbestimmter Sonntag", bei der auch Kaufhof und Karstadt mitmachen, will im Kampf gegen den boomenden Online-Handel Läden ohne Einschränkungen öffnen dürfen. Zentrales Argument: Der Sonntag sei einer der wichtigsten Einkaufstage im Internet. Kirchen und Gewerkschaften kritisierten das Vorhaben.

Am Wochenende wollen die Delegierten des grünen Landesverbandes in Wolfenbüttel über ihr Programm für die Landtagswahl abstimmen.

[UPDATE, 7.06.2017, 11:40]

Der von Stefan Körner angekündigte Änderungsantrag bezüglich des Onlinehandels ist schriftlich noch nicht online verfügbar, sondern muss erst noch am heutigen Mittwochnachmittag eine Abstimmung im Landesvorstand passieren. Das erklärte die Pressestelle der Grünen auf Anfrage von heise online. Antwort auf inhaltliche Fragen sowie zum Wortlaut des Antrags stehen zur Stunde noch aus.

[2. UPDATE, 7.06.2017, 18:10]

Der Landesvorstand der Grünen hat sich offenbar über den Antrag geeinigt und ließ verlauten, dass der besondere Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage bewahrt und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Versandhandel gestärkt werden sollen. Ein aktuell einsehbarer Änderungsantrag zum Thema Sonntagsarbeit im Handel hatte bislang nur den physischen Handel in Ladengeschäften erwähnt, aber kein Wort zum Online-Geschäft verloren. (axk)