Justizministerkonferenz: Kritik an Einsatz von Mautdaten zur Strafverfolgung

Ein Vorschlag zur Verwendung von Mautdaten stößt schon im vor der am Mittwoch beginnenden Justizministerkonferenz auf Skepsis. Für eine bessere europaweite Fahndung soll auch über den Abgleich von Fingerabdrücken diskutiert werden.

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Maut
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  • dpa

Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Herbert Mertin (FDP), wendet sich gegen die Verwendung von Daten der Lkw-Maut zur Verfolgung von Straftätern. Das will Baden-Württemberg auf der Konferenz der Ressortchefs in Deidesheim vorschlagen, die an diesem Mittwoch beginnt. "Als die Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen", sagte der rheinland-pfälzische Minister im dpa-Interview. "Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern will man jetzt brechen." DNA-Analysen und Lastwagen-Mautdaten aus Österreich hatten die Ermittler im Fall einer ermordeten Joggerin bei Freiburg auf die Spur eines Verdächtigen gebracht.

Der Ressortchef hat Bedenken gegen die Datennutzung. "Angesichts der Grundrechte, insbesondere auf Freizügigkeit, ist es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen", sagte er. "Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden." Er gehe davon aus, dass der Vorschlag "sehr kontrovers" diskutiert werde. "Es könnte möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass man die Nutzung für ganz besonders schwere Straftaten – wie Mord – ermöglicht. Einen konkreten Vorschlag gibt es hierzu aber noch nicht."

Der JMK-Vorsitzende dringt auch auf eine bessere europaweite Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern, die nicht aus der EU kommen. "Ich hielte es für vernünftig, dass alle EU-Mitgliedstaaten in Verdachtsfällen mit Hilfe der Fingerabdrücke auf die Daten über Vorverurteilungen der Nicht-EU-Ausländer zugreifen können", sagte Mertin. "Mir wäre wichtig, dass wir einstimmig befürworten, dass die Pläne der EU (...) auch so umgesetzt werden."

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Der Minister nannte zwei Beispiele der vergangenen Monate: "Der Täter des Berliner Anschlags, Anis Amri, war in Italien wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Verdächtige eines Mordes an einer Studentin in Freiburg war in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt." Er betonte: "Derzeit haben wir keine Möglichkeit, die Fingerabdrücke abzugleichen. Die EU hat das vor, der Bundesrat hat aber Vorbehalte insbesondere wegen der Fingerabdrücke geäußert." Mertin sagte: "Diesen Vorbehalt verstehe ich nicht."

Der FDP-Politiker will auch eine Diskussion über einen anderen Umgang mit strafrechtlichen Großverfahren anschieben. "Es wird zunehmend schwieriger, Richter zu finden, die Vorsitzende einer Großen Strafkammer an den Landgerichten sein wollen, weil die Handhabung komplexer Verfahren für einen Menschen kaum noch zu leisten ist", sagte der Minister. Im Neonazi-Prozess in Koblenz seien wegen vieler Angeklagter in Spitzenzeiten 52 Verteidiger unterwegs gewesen. "Wenn jeder Verteidiger fünf Minuten das Wort ergreift, ist man schon fast zwei Tage beschäftigt und kommt nicht voran."

Das Verfahren in Koblenz wurde nach mehr als 300 Verhandlungstagen ohne Urteil beendet, weil der Vorsitzende Richter in Pension ging. Mertin nannte auch den NSU-Prozess mit der Angeklagten Beate Zschäpe: "Im NSU-Prozess in München gibt es zwar nur ein paar Angeklagte, aber dafür eine ganz große Anzahl von Nebenklägern und entsprechend viele Anwälte. Auch dies kann das Verfahren erheblich verzögern." (kbe)