"BND willfährig": Geheimes Sondervotum der Opposition zum NSA-Ausschuss im Netz

Linke und Grüne haben den BND in ihrem Sonderbericht zum NSA-Untersuchungsausschuss als "willfährigen Dienstleister" des großen US-Bruders gebrandmarkt. Das Dokument ist geheim eingestuft, aber bereits geleakt.

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Der Skandal erreicht den Bundestag

(Bild: dpa, Soeren Stache)

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Die Posse um weitgehende Schwärzungen und Versuche penibel genauer Geheimhaltung begleitet den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestag bis an sein Ende. Die Obleute der Linken und der Grünen beklagten sich am Mittwochabend auf Twitter, dass Schwarz-Rot ihr Sondervotum zu dem Gremium "ohne Begründung" in der Geheimschutzstelle des Bundestags versenken wolle, obwohl bereits viele Teile davon unkenntlich gemacht worden seien. Das CDU-Ausschussmitglied Tankred Schipanski keilte zurück, dass die Entscheidung "vollumfänglich begründet" sei, der Fehler bei der Opposition liege und diese wieder ohne Gründe skandalisiere. Das geschwärzte Sondervotum kann derweil jeder Interessierte bereits online nachlesen, da es Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Opposition wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) darin vor, ein "willfähriger Dienstleister der NSA" zu sein und so die Spionageabwehr durch das ebenfalls nicht gut wegkommende Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiter zu erschweren. Wirtschaftsspionage sogenannter befreundeter Staaten bleibe so trotz zahlreicher Hinweise ein "blinder Fleck", da die Staatsschützer "in den Denkmustern des Kalten Krieges" verharrten.

Generell stellen Linke und Grüne dem BND kein gutes Zeugnis aus. In der Kooperation mit der NSA habe der deutsche Partner bei der Überwachung satelliten- und kabelgestützter Datenverkehre vielfach "ohne Rechtsgrundlage" agiert, das Fernmeldegeheimnis "über Jahre unbefugt gebrochen" und "andauernden Rechtsbruch billigend in Kauf genommen". Die Verfasser des Votums, die sich mit CDU/CSU und SPD in weiten Bereichen nicht auf einen gemeinsamen Abschlussbericht einigen konnten, bescheinigen dem Auslandsgeheimdienst auch, "vorsätzlich an den Kontrollgremien vorbeigearbeitet" sowie "rechtswidrig" Daten erfasst und verarbeitet.

Als Beispiel führt die Opposition unter anderem ins Feld, dass der BND bei der gemeinsam mit der NSA betriebenen Abhörstation in Bad Aibling monatlich rund 1,3 Milliarden Daten an den technischen US-Geheimdienst transferiert zu haben, wobei "unzulässig" zwischen Inhalts- und Metadaten unterschieden worden sei. Verbindungs- und Standortdaten seien "massenhaft erfasst und verarbeitet, die Rohdatenströme ganzer Kommunikationsstrecken automatisiert an die NSA weitergeleitet" worden.