Bundestag: Deutscher Wetterdienst kann Unwetter- und Katastrophendaten gratis anbieten

Der Deutsche Wetterdienst kann künftig Informationen rund um amtliche Warnungen vor gefährlichen Unwettern oder radioaktiven Strahlen als Open Data herausgeben. Dies hat das Parlament beschlossen und dabei eine Regierungsinitiative eingegrenzt.

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Bundestag: Deutscher Wetterdienst kann Unwetter- und Katastrophendaten gratis anbieten

Wetterwarnungen soll der DWD entgeltfrei herausgeben können.

(Bild: Brandon Morgan)

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Der Bundestag hat am Donnerstag ohne weitere Aussprache eine Reform des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) verabschiedet. Die Novelle ermöglicht es der staatlichen Einrichtung, entgeltfrei an die Allgemeinheit meteorologische Daten zu amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen herauszugeben, "die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können". Prinzipiell als Open Data verfügbar sein sollen ferner Informationen aus der "Überwachung der Atmosphäre auf radioaktive Spurenstoffe und die Vorhersage", wie sich diese vermutlich ausbreiten. Für das Vorhaben stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Opposition enthielt sich.

Das Bundeskabinett hatte zunächst vorgeschlagen, den DWD deutlich stärker auf einen Open-Data-Kurs zu setzen und weit mehr seiner Informationsschätze und Leistungen gratis zur Verfügung zu stellen. Dagegen waren private Wetterdienstleister aber Sturm gelaufen. Sie befürchteten vor allem, Apps mit Prognosen, die auf hochaufgelösten Wettermodellen aufsetzen, nicht mehr verkaufen zu können. Schwarz-Rot schränkte diesen Ansatz daher mit einem Änderungsantrag ein, der am Mittwoch den federführenden Verkehrsausschuss passiert hatte.

Auch Geodaten des DWD können damit im Rahmen der nationalen Infrastruktur von der Allgemeinheit umsonst bezogen werden. Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden soll der Wetterdienst zudem dabei unterstützen, Aufgaben im Bereich von Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz durchzuführen, insbesondere bei Wetter- und Klimaereignissen mit hohem Schadenspotenzial. Auch bei Obliegenheiten im Rahmen der zivilen Verteidigung und der zivil-militärischen Zusammenarbeit soll die Institution helfen. Die Koalition hat zudem eine Klausel eingefügt, wonach das Gesetz "nach Ablauf des Jahres 2019" evaluiert werden muss.

Mit den Korrekturen werde sichergestellt, dass der DWD nicht als Konkurrent auf dem Markt auftrete, begründete die Unionsfraktion den Schritt im Verkehrsausschuss. Bei der SPD hieß es, man habe einen guten Kompromiss gefunden. Hauptanliegen der Sozialdemokraten sei es gewesen, dass die Warnwetter-App des DWD in ihrer jetzigen Form "nicht angetastet" werde.

Die Linksfraktion beklagte dagegen, dass die Koalition der "singulären Position der Wetterdienstleistungsanbieter" gefolgt sei. Das Gesetz habe so stark an Bedeutung verloren. Ein Vertreter der Grünen begrüßte die eingezogenen Grenzen, kritisierte aber, dass es sich bei den verbliebenen Bestimmungen um "Kann-Regelungen" handle. Er vermisste zudem Vorgaben für offene Programmierschnittstellen, um die Daten in Echtzeit nutzbar machen zu können.

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(mho)