Bundestag beschließt neuen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen

Die Abgeordneten haben eine Initiative verabschiedet, mit der die EU-Verordnung eIDAS "durchgeführt" werden soll. Aus dem Signatur- wird damit ein Vertrauensdienstegesetz, das etwa das "papierlose Büro" beflügeln könnte.

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Bundestag beschließt neuen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

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Ohne weitere Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag für einen Regierungsentwurf mit geringfügigen Änderungen gestimmt, der das nationale Recht an die europäische eIDAS-Verordnung für digitale Signaturen und elektronische Identifikationssysteme (eID) anpassen soll. Firmen, Behörden und Bürger sollen damit in die Lage versetzen, Dokumente in der gesamten EU elektronisch zu unterzeichnen und zu zertifizieren. Identifikationsverfahren, wie sie hierzulande mit dem De-Mail-Dienst und dem neuen Personalausweis verknüpft sind, sind zudem von anderen EU-Länder offiziell anzuerkennen.

Für das Vorhaben stimmte neben den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Linke. Die Grünen lehnten es ab. Die materiellen Vorschriften der eIDAS-Verordnung müssen hierzulande nicht umgesetzt werden, sie sind seit fast einem Jahr geltendes Recht. Das nun beschlossene "Durchführungsgesetz" soll aber "die erforderlichen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug" der EU-Vorgaben und vor allem Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden wie der Bundesnetzagentur oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schaffen.

Auch Regeln etwa zu Ordnungswidrigkeiten und barrierefreien Diensten, zum Datenschutz und zur Haftung sind enthalten. Zudem sollen "ausreichende Sach- und Personalmittel zur Verfügung" gestellt werden, um der Verordnung nachkommen zu können.

Die europäischen Vorschriften beziehen sich auf elektronische Zeitstempel und Siegel für juristische Personen, die Langzeitaufbewahrung von Informationen und die bescheinigte elektronische Dokumentenzustellung. Damit sollen effektivere digitale Transaktionen ermöglicht werden. Auch dazu wird mit dem Beschluss nun erstmals ein nationaler Rechtsrahmen geschaffen. Auch werden Fachgesetze angepasst, also etwa Verweise auf überholte Vorschriften und Begriffe aktualisiert. Im Vergaberecht haben die Volksvertreter die Anwendungsfälle für erfasste Systeme erweitert. Generell wird die bisherige Rechtsnorm für elektronische Signaturen in ein "Vertrauensdienstegesetz" umgewandelt.

Neue Kosten durch die nationale Reform entstehen der Wirtschaft laut der Bundesregierung nicht, im Übrigen müsse ein "weitaus höheres Rationalisierungspotenzial" berücksichtigt werden, das mit qualifizierten elektronischen Vertrauensdiensten verbunden sei. Mit deren Einsatz ließen sich "wegen des Verzichts auf physische Dokumente Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei gestalten", sodass die Exekutive mal wieder das "papierlose Büro" ins Spiel bringt. Ferner könnten Sachkosten etwa für Papier, Druckerfarbe oder Briefporto eingespart werden. Das elektronische Siegel eigne sich zudem etwa als Eingangsstempel, für Rechnungen, Archivierungen oder den Softwareschutz. (anw)