Außerparlamentarische Opposition klagt gegen Überwachungsgesetze

Die FDP hat angekündigt, gegen die neue gesetzliche Befugnis für den Einsatz von Staatstrojanern zur Strafverfolgung und die Reform des BKA-Gesetzes nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Die Piraten gehen gegen die Videoüberwachung vor.

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Außerparlamentarische Opposition klagt gegen Überwachungsgesetze

Die Karlsruher Richter in den roten Roben werden sich in nächster Zeit wohl häufiger mit Überwachungsgesetzen befassen.

(Bild: dpa)

Lesezeit: 3 Min.

Die FDP will die "Flut an Überwachungsgesetzen", die die große Koalition in der zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen hat, zumindest teilweise wieder in Karlsruhe stoppen. Die Liberalen werden laut Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum vor dem Bundesverfassungsgericht zunächst gegen die "Nacht-und-Nebel-Aktion" vorgehen, mit der Bundesregierung und Bundestag vorige Woche umfassende Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung geschaffen haben.

Die weiten Befugnisse für den Einsatz von Staatstrojanern bezeichnete Baum als skandalös. "Der Staat hackt sich quasi in das ausgelagerte Gehirn des Menschen. Er nutzt dabei Sicherheitslücken aus, statt sie zu schließen. Bedenken von Experten werden weggewischt, obwohl dem Gesetz die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht." Zuvor hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Initiative zu prüfen.

"Zusammen mit anderen liberalen Stimmen" wollen Baum, Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und FDP-Chef Christian Lindner zudem in Karlsruhe gegen das neue Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) in Karlsruhe klagen. Die Polizeibehörde kann damit Hausarrest für terroristische "Gefährder" verhängen und diesen mit einer elektronischen Fußfessel und anderen "technischen Mitteln" durchsetzen. Zulässig wird zudem ein umfassender Informationsverbund auch in der Cloud. Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen hat der Gesetzgeber dabei zurückgenommen.

Zu beiden Bereichen haben Liberale laut Baum in Karlsruhe schon 2008 und 2016 "wichtige Urteile erstritten". Sie würden daher auch in Zukunft darauf achten, dass die Politik diese Maßgaben und die Verfassung einhalte. Die FDP hat parallel eine lange "Giftliste" auch mit anderen von Schwarz-Rot durchgedrückten Überwachungsbestimmungen erstellt. Darauf befinden sich unter anderem die ausgeweiteten Kompetenzen für den Bundesnachrichtendienst (BND) "als einzige Reaktion auf den NSA-Untersuchungsausschuss", die Speicherung von Fluggastdaten sowie die ausgedehnte Lizenz zur Videoüberwachung für private Betreiber, mit der bald "jede Person im öffentlichen Raum identifizierbar" sein dürfte.

Beim "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" haben Mitglieder der Piratenpartei bereits Nägel mit Köpfen gemacht und am Mittwoch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Verfasst hat die Klageschrift Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof Berlin, der in Karlsruhe auch bereits gegen die Vorratsdatenspeicherung aktiv ist und war.

Die Piraten monieren, dass mit dem Gesetz "dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum fast keine Grenzen mehr gesetzt sind". Dabei sei das Instrument untauglich, "um Gefahren abzuwehren und Anschläge zu verhindern". Im Zusammenhang mit dem von Schwarz-Rot ebenfalls ermöglichten "automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen" handle es sich um einen "großen Schritt hin zum Überwachungsstaat". (anw)