BUND verklagt KBA auf Verkaufsverbot neuer Diesel

Der Umweltverband „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Das KBA soll damit zu einem Verkaufsverbot für Diesel-Neuwagen mit zu hoher Nox-Emission gezwungen werden

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BUND verklagt KBA auf Verkaufsverbot neuer Diesel
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  • dpa

Der Umweltverband „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Das KBA soll damit zu einem Verkaufsverbot für Diesel-Neuwagen mit zu hoher Nox-Emission gezwungen werden.

Hubert Weiger sagt: "Dobrindt hätte längst handeln müssen. Jeder neue Diesel-Pkw, der beim Fahren auf der Straße gegen den Grenzwert verstößt, belastet die Menschen zusätzlich mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden"

(Bild: BUND)

Der Vorsitzende des Umweltverbands Hubert Weiger sagt „Der skandalösen Untätigkeit von Autoherstellern, zuständigen Behörden und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Diesel-Neuwagen, die den Emissionsgrenzwert von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer auf der Straße um ein Vielfaches überschreiten, dürfen nicht mehr verkauft werden. Täglich kommen rund 3500 solcher Autos neu auf die Straßen.“

Ein vom BUND Anfang dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Das will die Umweltorganisation nicht hinnehmen.

Die im April 2016 im Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ veröffentlichte KBA-Felduntersuchung habe nachgewiesen, dass auch viele Euro-6-Diesel-Neuwagen im realen Fahrbetrieb den Grenzwert für Stickoxide deutlich überschreiten. Unter den 26 Modellen, die in der Untersuchung des KBA den Grenzwert nicht einhielten, waren Modelle von Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo.

Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND „die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit“. (fpi)