Apple Music: Was wo geht und was nicht

Apple hat ein Dokument veröffentlicht, in dem sich einsehen lässt, welche Arten von Apple-Music- und iTunes-Match-Angeboten in welchen Weltregionen verfügbar sind. Dabei gibt es einige Überraschungen.

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Apple Music auf Android-Geräten

Die App «Apple Music» auf einem Samsung Note 4 im Google Play-Store.

(Bild: dpa, Lukas Schulze)

Lesezeit: 2 Min.
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Apple Music ist nicht gleich Apple Music: Das geht aus einem vor wenigen Tagen aktualisierten Dokument hervor, in dem Apple aufführt, welche Teile seines Angebots in welchen Weltregionen verfügbar sind. Demnach gibt es Unterschiede sowohl beim Inhalteumfang als auch bei den Abo- und Bezahlmöglichkeiten. Apple Music hat laut Angaben Apples vom vergangenen Juni mittlerweile 27 Millionen zahlende Mitglieder und ist in über 100 Ländern weltweit verfügbar.

Deutschland, Österreich und die Schweiz erhalten dabei jeweils das volle Paket: Nutzer in diesen Ländern bekommen neben dem Zugriff auf den regulären Musikstreaming-Dienst auch die Möglichkeit, Radiostationen anzuhören, Apples hauseigenen Internet-Sender Beats 1 zu empfangen sowie auch "TV & Filme" anzusehen, die Apple zunehmend in dem Dienst platziert. An Abonnementmöglichkeiten werden neben der normalen Monatsbezahlweise (10 Euro hierzulande) auch eine jährliche, rabattierte Mitgliedschaft und ein für Schüler und Studenten verbilligstes Abo (in Deutschland über den Dienstleister Unidays) angeboten.

In anderen Regionen sieht es deutlich schlechter aus. So gibt es etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten weder Zugriff auf Beats 1 noch auf Filme und TV-Serien. In verschiedenen afrikanischen Ländern wie Mosambik oder Namibia gibt es Apple Music gar nicht, dafür nur den Abgleichdienst iTunes Match.

Auch im Euro-Raum gibt es Unterschiede. So wird etwa in Deutschland, Österreich oder den Niederlanden jeweils wie erwähnt eine Studenten- beziehungsweise Schülermitgliedschaft offeriert, in Luxemburg jedoch aus ungenannten Gründen nicht. Und in China ist Apple beim Abschluss eines verbilligten Abos für Angehörige von Bildungseinrichtungen besonders streng: Hier muss man laut Angaben des Unternehmens "sicherstellen, dass man sich im Schul-WLAN befindet", damit die Berechtigung, eine solche Mitgliedschaft überhaupt abschließen zu dürfen, "validiert" werden kann. (bsc)