Recht auf Vergessen: Muss Google Links weltweit entfernen?

Kann das "Recht auf Vergessen" weltweit gelten? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss nun entscheiden, ob Google beanstandete Links global aus seinen Suchergebnissen entfernen muss. Genau das fordern französische Datenschützer.

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Google entwickelt nach EuGH-Urteil Verfahren für Löschanträge

Recht auf Vergessen: Auf Antrag muss Google bestimmte Links aus dem Netz verschwinden lassen.

(Bild: dpa, Andrew Gombert)

Lesezeit: 2 Min.

Der Kampf zwischen Google und französischen Datenschützern geht in die nächste Runde: Nun sollen EU-Richter entscheiden, ob die Suchmaschine Links aus ihren Suchergebnissen weltweit entfernen muss. Die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL will das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" stringent durchsetzen und Google dazu zwingen, beanstandete Suchergebnisse global herauszufiltern – und nicht nur in der EU. CNIL legte Google bereits eine Strafe von 100.000 Euro auf.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Wegen der Strafe zog Google vor einem Jahr vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, den Staatsrat. Dieser hat den Fall nun an den Europäische Gerichtshof (EuGH) abgegeben. Er muss entscheiden, ob Google die Links in bestimmten Ländern, in der gesamten EU oder sogar weltweit sperren muss. Außerdem müssen der Gerichtshof bestimmen, ob Google Nutzer mit IP-Adressen aus bestimmten Ländern daran hindern muss, die Links zu sehen. Google freue sich darauf, den Fall vor dem EuGH zu verhandeln, erklärte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer gegenüber Bloomberg.

Vor drei Jahren hatte der EuGH festgelegt, dass Privatpersonen bestimmte Suchergebnisse bei Google, Bing & Co. entfernen lassen können. Dazu müssen sie jedoch nachweisen, dass die Suchtreffer etwa zu veralteten Informationen führen oder die Privatsphäre verletzen. Google erhielt daraufhin mehr als 2 Millionen Anfragen auf Link-Löschungen, von denen das Unternehmen aber über die Hälfte ablehnte. Sie hätten nicht den Kriterien des EuGH entsprochen, erklärte Google.

Derzeit entfernt Google die beanstandeten Links in allen europäischen Versionen der Suchmaschine. Den französischen Datenschützern geht das nicht weit genug – Google hingegen fürchtet Zensur und sieht die Freiheit des Internets bedroht. Wenn französisches Recht weltweit gilt, könnten andere Länder Google dazu zwingen, ebenfalls unliebsame Inhalte zu entfernen. CNIL argumentiert, dass die Situation "absurd" sei. Die von Google in den EU entfernten Inhalte seien weiterhin weltweit zugänglich.

Den Kritikern war Google bereits etwas entgegengekommen: Sucht ein Nutzer von der EU aus nach Informationen, sieht er auch in der US-Version die gesperrten Links nicht mehr. Internet-Nutzer können die Geo-Blockade mit technischen Mitteln allerdings leicht umgehen, kritisierte CNIL. Das "Recht auf Vergessen" solle weltweit wirken – ohne Einschränkungen. (dbe)