New Yorks RolIi-Fahrer verklagen Uber auf Beförderung

Über 58.000 Uber-Wägen sind in NYC unterwegs. Nicht einmal 100 nehmen Rollstühle mit. Deswegen hat eine Gruppe Betroffener nun Uber verklagt.

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Rolli-Fahrerin gleitet über Rampe aus Uber-Van

(Bild: Uber)

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New Yorker Rollstuhlfahrer haben eine Sammelklage gegen Uber angestrengt, weil Uber in New York City (NYC) Rollstuhlfahrern keine hinreichende Beförderung vermittle. Laut Behördenstatistik gibt es in New York City mehr als 58.000 Uber-Fahrzeuge, aber weniger als hundert davon sind rollstuhlkompatibel ("UberWAV"). Laut Klage führt das dazu, dass Rollstuhlfahrern manchmal gar keine Uber-Wägen angeboten werden, und es sonst regelmäßig vielfach längere Wartezeiten gibt.

Nach: Jesaja 35

(Bild: Cory Doctorow CC BY-SA 2.0)

Am Dienstag haben daher zwei Rollstuhlfahrerinnen sowie zwei gemeinnützige Organisationen eine Klage bei einem Gericht des Bundesstaates in New York eingereicht und dabei den Status als Sammelklage beantragt. Gefordert wird aber kein Schadenersatz; vielmehr soll Uber vom Gericht verpflichtet werden, einen Plan auszuarbeiten und umzusetzen, der Rollstuhlfahrern ein anderen Kunden vergleichbares Serviceniveau bringt.

Die Kläger berufen sich auf Antidiskriminierungsvorschriften der Stadt New York namens New York City Human Rights Law. Sie führen aus, dass Uber seine Fahrer genau kontrolliere, viele Auflagen mache, die Preise festsetze und beim Endkunden kassiere. Außerdem schreibe Uber vor, welche Fahrzeuge Uber-Chauffeure einsetzen dürfen. Mindestquoten für rollstuhlkompatible Autos gibt es offenbar nicht.

Bereits vergangenes Jahr haben Chicagoer Rollstuhlfahrer Uber verklagt. Sie berufen sich dabei auf das Bundesgesetz Americans with Disabilities Act und haben daher vor einem Bundesgericht geklagt. Beide Klagen haben gemein, dass die Einzelkläger betonen, selbst gar kein Uber-Konto zu haben. Sie hätten sich mit Handys anderer Uber-Kunden über die Situation informiert.

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(Bild: Mr.choppers CC BY-SA 3.0 )

Diese Vorgehensweise ist notwendig, um überhaupt Klage führen zu können. Denn Uber schließt in seinen Verträgen Klagen aus und zwingt zu einem außergerichtlichen Schiedsverfahren. Sobald also jemand ein Konto bei Uber hat, kann er sich nicht mehr an ein ordentliches Gericht wenden.

Im Chicagoer Prozess vertritt Uber den gewohnten Standpunkt, gar keine Beförderungsdienste anzubieten. Es betreibe lediglich eine App, und diese sei diskriminierungsfrei zugänglich. Damit tue Uber dem Gesetz genüge. Das Unternehmen hat dort die Abweisung der Klage beantragt. In New York muss die in einer tiefen Krise steckende Firma erst auf die Klage reagieren.

Die New Yorker Kläger unterstreichen, dass sie kaum leistbare Transport-Alternativen haben. Zwar ist jedes zweite Gelbe Taxi in NYC rollstuhlkompatibel, doch graben die 58.000 Uber-Autos den Taxis zunehmend das Wasser ab. Und das in NYC besonders wichtige U-Bahn-System ist für Rollstuhlfahrer weitgehend unbrauchbar. Nur 22 Prozent der U-Bahn-Stationen haben Aufzüge, und auch davon ist stets ein erheblicher Anteil außer Betrieb. Deswegen sind seit April zwei Klagen gegen den U-Bahn-Betreiber MTA anhängig.

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Das New Yorker Verfahren gegen Uber heißt Brooklyn Center for Independence of the Disabled (BCID), et al. v. Uber Technologies, Inc., et al. und ist am Supreme Court of New York des County of New York anhängig.

(ds)